26.07.2014, 19:57
(26.07.2014, 19:39)Delta schrieb: Der SLV hat ein Gebührenreglement und dort ist singemäss etwa folgendes festgelegt
Reisekosten: Bahnticket 2. Klasse oder 0.40 Rp je Autokilometer
Tagesentschädigung Fr. 100.-- bei 5 Std. Einsatz
Essen 3 Mahlzeiten 50.-- je Tag
Unterkunft ist in diesem Fall auch zu zahlen Hotel 2 Sterne
Nicht entschädigt werden die Helfer für die Betreuung also dort ist es eher symbolisch.
Gilt das nur für internationale Meisterschaften oder für alle Wettkämpfe? Falls letzteres - wie hoch sind da die Startgebühren, um sowas refinanzieren zu können.
Wenn ich bedenke, dass hier der Tagessatz für einen ausgebildeten Kampfrichter 9€ + 0,3€/km Fahrtkosten sind, ist das ja (selbst unter Berücksichtigung des allgemein höheren Preisniveaus in der Schweiz) eine fürstliche Entlohnung.
Da ich noch nie als Kampfrichter bei einer interantionalen Meisterschaft war - wie ist das in Deutschland. Gibt es da Aufschläge auf die regulären Sätze, oder bleibt es bei den 9€?
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)

