Ein deutsches Beachvolleyball-Team hatte den Verband wegen Nichtnominierung verklagt und heute Recht bekommen. Der Fall könnte Auswirkungen auf den gesamten Sport haben, im Urteil wird unter anderen festgestellt, dass die Schiedsvereinbarung zwischen Team und Verband unwirksam sei, "weil die Klägerinnen sich ihr nicht freiwillig unterworfen haben". Das würde auch auf die Athletenvereinbarungen des DLV zutreffen. Auch im Urteil: "Der Verband habe eine Monopolstellung und sei daher verpflichtet, "jeden für Wettkämpfe zu nominieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt".
https://www.sueddeutsche.de/sport/beachv...-1.5059433
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Valar aus is.