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Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - Druckversion

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Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - Robb - 09.10.2020

Ein deutsches Beachvolleyball-Team hatte den Verband wegen Nichtnominierung verklagt und heute Recht bekommen. Der Fall könnte Auswirkungen auf den gesamten Sport haben, im Urteil wird unter anderen festgestellt, dass die Schiedsvereinbarung zwischen Team und Verband unwirksam sei, "weil die Klägerinnen sich ihr nicht freiwillig unterworfen haben". Das würde auch auf die Athletenvereinbarungen des DLV zutreffen. Auch im Urteil: "Der Verband habe eine Monopolstellung und sei daher verpflichtet, "jeden für Wettkämpfe zu nominieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt".

https://www.sueddeutsche.de/sport/beachvolleyball-urteil-1.5059433



RE: Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - Atanvarno - 09.10.2020

Wenn das dazu führt, dass DOSB und DLV nicht mehr willkürlich internationale Normen verschärfen, fände ich das schonmal sehr positiv. Dadurch, dass dann potentiell mehr Sportler nominierungsfähig sind, entstehen auch eher Trialsituation, womit man die DM aufwerten könnte.


RE: Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - Mateng - 09.10.2020

... das war auch mein Gedanke, inwiefern dies Auswirkungen auf andere Sportarten haben wird, in denen sich die Verbände als Gatekeeper mit eigener Nominierungshoheit darstellen.

Wobei meiner Einschätzung nach die Situation im Beach-Volleyball hier doch sehr dramatischer ist(war).
Hier ging es nicht nur um Nominierung zu internationalen Meisterschaften, sondern um die Meldung von Teams zu Internationalen Ranglistenturnieren, der Welt-Tour, wo sich Teams letztlich die Punkte erkämpfen können, die man für eine Olypiaquali braucht. Der Verband hat dafür die Nominierungshoheit gehabt und ein Team, welches nominell in der Rangliste vor anderen stand, einfach nicht gemeldet bzw. sogar abgemeldet. Wie ich finde ein Skandal. Dass das dem Verband nun endlich auf die Füße gefallen ist, freut mich ungemein. Wir sprechen hier von Berufssportlern. Was der DVV hier gemacht hat, ging sehr in Richtung Berufsverbot. Letzlich sogar sehr erfolgreich: Der DVV hat es geschafft, dass das Team in der Weltrangliste aufgrund nicht erspielbarer Punkte soweit abgerutscht ist, dass eine Olympiaquali nicht möglich ist. 
Mal sehen, ob das Auswirkungen auch auf andere Verbände hat, bei denen man nach der Devise fährt, der Sportler ist für den Verband da und nicht nach der eigentlich m.M.n. richtigeren Massgabe, dass der Verband den Sportler maximal stützen sollte und das sein Zweck ist.

Zumindest ist das Urteil ein weiterer Baustein dabei Sportler in Verfahren gegen Verbände zu stärken, wenn diese verbandskonstruierte Nominierungsregeln angehen werden.


RE: Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - dominikk85 - 09.10.2020

(09.10.2020, 10:39)Atanvarno schrieb: Wenn das dazu führt, dass DOSB und DLV nicht mehr willkürlich internationale Normen verschärfen, fände ich das schonmal sehr positiv. Dadurch, dass dann potentiell mehr Sportler nominierungsfähig sind, entstehen auch eher Trialsituation, womit man die DM aufwerten könnte.

es könnte allerdings auch dazu führen das ein wesentlich weniger kulantes System wie die US trials eingesetzt wird, da dieses kein Element der Interpretation enthält und damit die rechtssichere Variante ist.

Das könnte dann dazu führen das kaul oder koko nicht dabei sind weil sie am Tag der trials einen schnupfen haben oder Gina nicht dabei ist weil sie bei der DM einen Fehlstart macht. 

Im Prinzip bietet jedes System außer trials oder knallhart die drei besten SBs Potential für rechtsstreit


RE: Gerichtsurteil Beachvolleyball mit Auswirkungen für die Leichtathletik? - Robb - 09.10.2020

Trials wird es in Deutschland nie geben, weil wir dafür nicht genug Weltklasse-Athleten haben. Trials funzen nicht, wenn Athleten sich in vielen Disziplinen nur über die Rankings qualifizieren werden. Solange niemand klagt, wird der DLV auch kein Problem haben, falls aber ein deutscher Leichtathlet vor Gericht geht, dürfte z.B. die laut Nominierungsrichtlinien notwendige Vereinbarung mit der DLM kassiert werden, denn die hat nun gar nichts mit Leistung zu tun. Wenn ich das Urteil richtig verstehe, darf die Nominierung zu internationalen Wettbewerben nur über die Leistung gehen und nicht von zusätzlichen, von der Leistung unabhängigen, Vereinbarungen abhängig gemacht werden. Denn die Athleten haben bei diesen Abmachungen keine Wahl, weil die Verbände Monopolisten sind.