Kein Platz im Auto für 3 Personen z.B.? Ansah darf ja wahrscheinlich nicht in sein Auto steigen und der Konrolleur in sein eigenes um zum Flughafen zu fahren. Kann alle möglichen Gründe haben. Ansah ist in dem Moment scheinbar selbst auch nicht darauf gekommen, dass die Kontrolle auch am Flughafen stattfinden könnte.
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Mutmaßlich verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah
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(01.09.2026, 13:04)lianau schrieb: Ich glaube das ist das Problem hier . Ansah konnte in dem Moment gar keine Probe abgeben da er gerade erst auf der Toilette war. Jeder halbwegs normale Mensch geht vor der Abfahrt zu einer Reise nochmal aufs Klo. Die Frage die sich für mich stellt ist warum der Kontrolleur nicht mit zum Flughafen gefahren ist. In der Zeit hätte Ansah einen Liter Wasser trinken können ,Ich sagte ja schon: Nach dem was derzeit so zu lesen ist meinten beide sie wüssten was sie tun. Danach ist dann passiert was passiert ist. Auch dass der Prüfer nicht mit auf den Flughafen gefahren ist deutet vielleicht auf einen unerfahrenen Prüfer hin, weil er das einfach nicht auf dem Schirm hatte. Bei Ansah... keine Ahnung was den geritten hat, unerfahren kann er ja nicht sein. Zitat:Probe auf der Flughafentoilette abgeben und der Drops ist gelutscht.Unglückliche Wortwahl, aber ja. Das ist wohl so. (01.09.2026, 13:04)lianau schrieb: Ich glaube das ist das Problem hier . Ansah konnte in dem Moment gar keine Probe abgeben da er gerade erst auf der Toilette war. jetzt drehen wir uns wirklich im Kreis, aber es sei gerne nochmal erklärt - das ist absolut und überhaupt kein gültiger hinreichender Grund, die Probe nicht abzugeben. Das richtige Vorgehen (wenn der DCO aus welchen Gründen auch immer nicht mit zum Flughafen möchte, was er kann, aber ausdrücklich nicht muss) wäre gewesen auf den Flug zu sch... und zu Hause gemeinsam mit dem DCO so lange zu warten, bis er wieder Wasser lassen kann (dazu ist der DCO nämlich verpflichtet, gemeinsam mit dem Athleten am Ort der Kontrolle zu warten, bis die Probenabgabe möglich ist) There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
01.09.2026, 13:41
Zum Streit über Urkundenfälschung: Empfehle Thomas Fischer, Kommentar zum StGB, dort § 267 : Wer ist Aussteller der Urkunde? Doch wohl der Kontrolleur. Weiter: RndNr. 33 und 34 zu § 267: Auch der Aussteller kann verfälschen, aber nur, wenn er unbefugt handelt, bspw. ,wenn die Urkunde dem Rechtsverkehr schon zugänglich gemacht wurde oder er sonst die Verfügungsgewalt über die Urkunde verloren hat....interessanter Fall!
Zum Rest: Audiatur et altera pars! Ein Sanktionsbescheid ergeht nach Anhörung des Athleten. Dessen Stellungnahme ist sachlich und rechtlich zu würdigen. Wir kennen die Stellungnahme des Athleten gegenüber der Nada nicht. Und wir kennen die Stellungnahme des Kontrolleurs nicht! Die Nada kann allerdings zu jedem Zeitpunkt des Ergebnismanagementverfahrens das Verfahren einstellen, falls sie zur Auffassung kommt, dass kein Verstoß vorliegt. Selbst im Schiedsgerichtsverfahren kann die Nada gem Art.56 die Klage aufgrund neuer Erkenntnisse beschränken. Im Schiedsgerichtsverfahren urteilen grds. Juristen mit Erfahrung in Dopingangelegenheiten. Lassen wir doch einfach die die Arbeit machen. Wir wissen einfach zu wenig, um uns ein Urteil bilden zu können. Im Interesse des Athleten kann ich lediglich auf eine schnelle Entscheidungsfindung hoffen.
01.09.2026, 13:48
(01.09.2026, 12:31)Freaky schrieb: Es passiert nicht? Ich dachte, wenn er ihn nicht antrifft, dann ruft er Ansah an und sie machen einen Treffpunkt aus, wo dann innerhalb 1h die Probe abgegeben werden muss, sonst ist es auch ein missed test. Also zumindest stand das hier irgendwo auf den vergangenen 50 Seiten, war glaube eine Erklärung von Roy Das ist definitiv falsch. Der DCO ist sogar spezifisch angewiesen den Athleten bei einem Test außerhalb des Fensters nicht anzurufen, weil das ja eine Vorwarnung wäre und der Test damit nicht mehr unangemeldet. Was allerdings sein kann: Die Athleten müssen in ihren Whereabout Informationen regelmäßige Aufenthaltsorte angeben (Wohnung, Trainingsplatz, Arbeitsplatz, geplante Wettkämpfe etc.). Wenn sie mehrfach an diesen vorher angegebenen Aufenhaltsorten außerhalb ihres Zeitfensters nicht angetroffen werden und keine gute Erklärung dafür haben, gibt das einen "filing failure", der die gleichen Konsequenz wie ein "missed test" hat. There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
01.09.2026, 13:58
(08.08.2026, 08:24)Roy Schmidt schrieb: Doch natürlich! Du musst IMMER an dem Ort anzutreffen sein der im Adams hinterlegt ist. @ Atanvarno das hier meinte ich, da schreibt Roy, dass dich der Prüfer anruft, wenn er dich nicht an dem angegebenen Ort antrifft (also außerhalb des 1h-Zeitfensters).
01.09.2026, 13:59
(31.08.2026, 23:32)Barnie schrieb:(31.08.2026, 21:43)runner5000 schrieb: Es liegt also automatisch ein 2.3 Verstoß vor, wenn der Athlet den Ort ohne Probenabgabe verlässt. Wie soll man argumentativ da noch rauskommen? Meiner Meinung nach unmöglich. Da sind auch alle Argumentationen hinsichtlich irgendwelcher Formulare und nicht erfolgter Aufklärungen nichtig. Also das die nada gezielt versucht Athleten in die Scheiße zu reiten ist eine wilde these die so sicher kaum haltbar ist. Aber es könnte natürlich sein das dieser EINE nada Kontrolleur bewusst entgegen der Vorschriften gehandelt hat, entweder weil er ein Versäumnis seinerseits verschleiern wollte oder noch schlimmer weil er ansah aus niedrigen Beweggründen (rassismus, anthipathie oder ganz wild Bestechung durch einen Kontrahenten ansahs) was böses wollte. Das individuelle Handeln des Kontrolleurs in frage stellen ist sicher gerechtfertigt, aber daraus eine Verschwörung der nada zu machen wäre extrem wild und so blöd wird sein Anwalt auch nicht sein. Ziel des Anwalts muss es sein zu schaffen das die nada den einen Kontrolleur fallen lässt und zugibt der hat sich nicht an unsere Anweisungen gehalten.
01.09.2026, 14:01
Hab grade keine Zeit die Quelle im Code rauszusuchen (vielleicht heute Abend), aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Roy Unrecht hat und es ist wie von mir geschrieben (evtl. hat es sich zwischenzeitlich geändert und es war zu Roys aktiven Zeiten so)
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
01.09.2026, 15:19
(01.09.2026, 11:49)Atanvarno schrieb: Es erscheint mir aber tatsächlich denkbar, dass folgendes passiert ist: unerfahrener Kontrolleur akzeptiert Ansahs Flug als gewichtigen Grund und läßt ihn gehen. Im Auto kommen ihm dann plötzlich Zweifel, er ruft seinen Chef an (ein Anruf wurde von der NADA bestätigt), der sagt ihm "bist du des Wahnsinns, dafür fliegst du raus". Und dann sind die Dinge passiert, die Ansah in seiner 15 seitigen Stellungnahme beschreibt. Genau das ist auch mein Gedanke.
01.09.2026, 15:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2026, 16:03 von CoachnEngineer.)
(01.09.2026, 13:48)Atanvarno schrieb:(01.09.2026, 12:31)Freaky schrieb: Es passiert nicht? Ich dachte, wenn er ihn nicht antrifft, dann ruft er Ansah an und sie machen einen Treffpunkt aus, wo dann innerhalb 1h die Probe abgegeben werden muss, sonst ist es auch ein missed test. Also zumindest stand das hier irgendwo auf den vergangenen 50 Seiten, war glaube eine Erklärung von Roy Wie soll das mit dem Antreffen aber nicht Anrufen an ganz vielen "normalen" Aufenthaltsorten, die in ADAMS außerhalb des 1h Fensters angegeben werden können, wie z.B. Uni, Betriebsgelände, Krankenhaus oder oder oder, denn funktionieren? Da wären doch Betrügende, die ganz speziell solche Aufenthaltsorte angeben, praktisch vor einer Erreichbarkeit geschützt. DCO X sucht Sportler Y auf dem Campus der Uni in Frankfurt.... Herzlichen Glückwunsch. Und wie kann die NADA dann eigentlich nachweisen, dass ich nicht an dem Aufenthaltsort war, den ich angegeben habe. Natürlich war ich da. Der DCO hat mich nur nicht gesehen und ich ihn auch nicht. Welch Zufall. |
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