07.08.2026, 15:54
(07.08.2026, 14:36)eierluke2 schrieb:(07.08.2026, 13:38)Roy Schmidt schrieb:(07.08.2026, 13:01)eierluke2 schrieb:Grundsätzlich kann jeder der sich in einem Testpool (ATP, NTP, RTP) befindet, unangekündigt kontrolliert werden. Ab NTP ist das Adams Programm verpflichtend und ab dem RTP hat man die so genannte Stunde zu der man immer verfügbar sein muss.(07.08.2026, 12:25)Roy Schmidt schrieb:(07.08.2026, 12:21)Reichtathletik schrieb:(07.08.2026, 12:11)eierluke2 schrieb: Gute Gedanken. Gerechtigkeit ist halt wirklich kompliziert herzustellen.
Wenn es zur 4 Jahres Strafe kommt, ist es wohl vorbei mit Sprint; ja er dürfte noch nicht mal Bobs anschieben (andere Umsetzung aber im Prinzip gleiche Anti Doping Regeln).
Viel gravierender ist dass er während einer Sperre auch nicht trainieren darf. Also er darf sich privat in seinen Garten stellen klar. Aber eine Zusammenarbeit mit Bayer und seinen jetztigen Trainingskollegen wäre untersagt. Die Nutzung der BSP etc. ebenso.
Frage wäre auch was es mit der Bundeswehr mit bringt. Aus der Sportförderung flöge er logischerweise. Wenn die Bundeswehr ihn behält, müsste er normalen Dienst schieben, hätte dann aber immerhin Einkommen. Gut möglich aber, dass das juristsch zwangsläufig sogar ein Dienstvergehen wäre, was noch mehr Probleme nach sich zieht...
Man unterschreibt bei Sportfördergruppen (Polizeien u. Bundeswehr) eine Anti-Doping Vereinbarung. Da ist nichts mit einfach mal in der Bundeswehr bleiben (auch wenn ein solcher Fall eventuell gesondert betrachtet wird weil kein positiver Test)
Bei uns bei der Polizei Sachsen kann dies sogar zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen je nach Betrachtungsweise
Danke für den Input.
Ab welchem Level muss ein Athlet mit derartigen Dopingproben rechnen?
Unterschreibt er/sie, dass sie bereit sind sich jederzeit und überall kontrollieren lassen und welches die sonstigen Rahmenbedingungen sind?
Wieviele aktive Leichtathleten gibt es die darauf ihr Leben einstellen müssen, 100, 500, noch mehr?
Die Zugehörigkeit zu Testpools gehen meist mit der Kaderzugehörigkeit einher. Vor olympischen Spielen gibt es noch eine so genannte Longlist. Da sind quasi alle Athleten, die die theoretische Chance haben sich für olympische Spiele zu qualifizierien, drauf, unabhängig der Kaderzugehörigkeit, und werden auch in einem Testpool aufgenomen.
Das ist alles Stand meiner Karriere. Da können sich natürlich Details geändert haben.
Die Vereinbarungen der öffentlichen Stellen (Polizei/Bundeswehr) sind unabhängig davon. Ich kenne natürlich nicht alle und kann nur für die Polizei Sachsen sprechen aber bei uns ist es so, dass jeder Athlet die Vereinbarung unterschreibt, der in die Sportfördergruppe aufgenomen wird. Unabhängig der Kader- und Testpoolzugehörigkeit.
Vielen Dank.
Ich frage mich, wie man aus dem Karusell wieder herauskommt, also z.B. Leistungssportkarriere ist beendet und im nächsten Jahr ruft der Trainer des Heimatvereins an: "wir haben nen Ausfall und brauchen am WE für DMM einen 100 m Mann, Du läufst doch noch unter 11?"
Musst Du dann sagen "äh ne geht nicht, wurde zu lange nicht getestet"?
Und wie wäre es andersrum, die (nur als Beispiel) ewigen (Überlastungs) Achillessehenbeschwerden sind weg, endlich vollständig schmerzfrei, komplette Fußgelenks- Beinstreckung und du bist trotz reduzierterm Oberschenkelumfang. Zur Überraschung aller nach 10,13 im Ziel (OK, bei Yannick Wolf ist die Überraschung dann Entsetzen gewichen). Aber Bundestrainer ruft an "wir haben einen EM Ausfall wg. verweigerter Dopingprobe, kannst Du kommen?"
Zusätzlich, dass wie Reichathletik gesagt hat, sich einige Kleinigkeiten geändert haben in den letzten Jahren, ist es erstmal nur für internationale Wettkämpfe wichtig, das du in einem Testpool bist. Solange du ein Startrecht bei einem Verein (oder über eine Behörde) hast darfst du auch nach deiner Karriere Wettkämpfe bestreiten.
Ich mache zum Beispiel auch Ende August bei den deutschen Polizeimeisterschaften mit und könnte auch "normale" Wettkämpfe mitmachen, da mein Startrecht bei DHfK Leipzig noch gültig ist.




