25.05.2020, 19:26
(25.05.2020, 15:56)Mathes schrieb:Der LVN hat da überhaupt nichts zu bestimmen.Zitat:Man sollte sich klar machen dass das nur eine Empfehlung des Verbandes ist und massgebend die Vorgaben der Gemeinde/Land sind !Maßgaben für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletik im LVN (https://lvnordrhein.de/update-corona/mas...htathletik):
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Eine Trainingsgruppe umfasst maximal 5 Sportler (zzgl. Trainer).
Das liest sich schon recht verbindlich und der Verein übernimmt das in seine Regeln für den Trainingsbetrieb. Die Kommune hält sich, abgesehen von der verbindlichen Anwendung des Hygienekonzepts, dessen Einhaltung auch vom Ordnungsamt kontrolliert werden kann, ansonsten mit weiteren Regeln zurück. ÜL sind in der Verantwortung ganz am Ende der Kette und werden auch ausgiebig mit Sanktionsdrohungen eingedeckt (z.B. Trainingsverbot, Ordnungsstrafe).
Das Hygienekonzept auf dem Sportplatz öbliegt nur der Gemeinde. Warum sollte dort für jede Sportart auch andere Regeln gelten ? Die eine Sportart mit zehn Leuten und die andere mit fünf Leuten ?
Natürlich ist das Abstandhalten ab einer gewissen Masse nicht mehr kontrollierbar .
Aber fünf Leichtathleten sind nicht schlechter zu kontrollieren als zehn Fussballer.