16.09.2024, 08:05
(16.09.2024, 07:47)mariusfast schrieb: Oder Unschuldsvermutung ausgesetzt und BEweislastumkehr? man darf hier in der öffentlichkeit wiederholt Anschuldigungen ohne Beweise machen etc. etc.?
In dem von dir geschilderten Kontext ist das Quatsch, weil du hier ständig von Privatpersonen sprichst, die die Aufgaben einer Behörde übernehmen.
Aber dir ist aber hoffentlich schon bewusst, dass im Dopingverfahren vor der entsprechenden Anti-Doping-Agentur die Beweisumlastkehr gilt oder? Wenn die Agentur den Vorwurf eines Dopingsvergehens erhebt, ist der Athlet in der Pflicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er nicht schuldig ist. Ein im Zweifel für den Angeklagten gibt es da nicht. Deswegen kann es auch sein, dass man strafrechtlich vom Vorwurf des Dopings freigesprochen wird, gesperrt wirst du aber trotzdem.