15.09.2024, 12:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2024, 14:26 von mariusfast.)
(15.09.2024, 12:50)Atanvarno schrieb: Er hat das Recht wieder zu starten, aber beglückwünschen muss man einen Dopingmehrfachtäter sicherlich nicht. Das hat nichts mit Hexenjagd zu tun.Wer hat hier geschrieben, dass es Hexenjagd ist, wenn man einem, der 2 x wegen Doping bestraft wurde, 10 Jahre später nicht beglückwunscht? Ich habe dies jedenfalls niemalsj gesagt. Jeder kann doch nach seiner Moral so handeln, wie er möchte. Wenn man dem Athleten dieses Vergehen für immer persönlihc Übel nimmt, ist dies doch legitim.
Ich sehe es somit genau wie du!
Sollte der KOmmentar mit dem "Na dann glückwunsch zur jetzigen Leistung mit dem Gewinn Hmaburger Meisterschaft", ironisch & spötisch gemeint sein, interessiert mich jedoch shcon ob und wenn ja welche Andeutungen hier gemacht werden?
Darf der Athlet, wie du schreiibst, starten, dann sollte auch wieder die öffentliche Unschuldsvermutung gelten. Oder beschuldigst du auch einen bestraften Mörder, dass er 10 Jahre wieder einen neuen Mord gemacht hat? Das kannst du ja an deinem Stammtisch so machen, aber in der Öffentlichkeit sicherlich nicht, oder? Und Doping ist, wie du es so schön ausgedrückt hast, eine Strafttat, das öffenltiche Andeuten einer Strafttat eines anderen somit auch.
Ich wollte es nur nochmal anmerken, nach den Vorkommnissen der Vergangenheit eines deutschen Marathonläufers, dass ein bestraftes Vorgehen kein REcht auf Hexenjagt ist. Ich kann dies ja sehr gerne ausüfhren bei Interesse.