16.02.2025, 19:28
Nachrücken ist tatsächlich ein Kann und kein Muss, selbst bei rechtzeitiger Abmeldung.
Das Problem ist ja auch, dass nach Ablauf der Einspruchfrist nach der Veröffentlichung der Vorläufe gar nicht so viel Zeit ist bis zur Callroomzeit des Finales.
Zitat:Verzichtet ein Läufer auf seine Teilnahme an einem Lauf der nächsten Runde, kann der Wettkampfleiter ein Nachrücken erlauben. Voraussetzung dafür ist, dass der Stellplatz rechtzeitig vor Beginn der nächsten Runde darüber informiert wurde.
Das Problem ist ja auch, dass nach Ablauf der Einspruchfrist nach der Veröffentlichung der Vorläufe gar nicht so viel Zeit ist bis zur Callroomzeit des Finales.