27.02.2023, 10:28
Mal eine Frage in die Runde für die Schwarmintelligenz.
Ich wurde letztens gefragt, als was die Aufwandsentschädigung steuerlich erfasst werden muss für den Veranstalter, da es laut Steuerrecht nur Pauschalen oder Verpflegungsgeld geben soll.
Nun bekommen wir (in den meisten Fällen) eine Aufwandsentschädigung und Fahrgeld.
Ich teilte dem "Frager" mit, wenn man da etwas ändern will/möchte, wird es noch weniger Leute geben, die gerne als Kampfrichter tätig sein will.
Ich wurde letztens gefragt, als was die Aufwandsentschädigung steuerlich erfasst werden muss für den Veranstalter, da es laut Steuerrecht nur Pauschalen oder Verpflegungsgeld geben soll.
Nun bekommen wir (in den meisten Fällen) eine Aufwandsentschädigung und Fahrgeld.
Ich teilte dem "Frager" mit, wenn man da etwas ändern will/möchte, wird es noch weniger Leute geben, die gerne als Kampfrichter tätig sein will.
Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
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