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Aufwandsentschädigung Kampfrichter - Druckversion

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Aufwandsentschädigung Kampfrichter - Mockauer - 27.02.2023

Mal eine Frage in die Runde für die Schwarmintelligenz.

Ich wurde letztens gefragt, als was die Aufwandsentschädigung steuerlich erfasst werden muss für den Veranstalter, da es laut Steuerrecht nur Pauschalen oder Verpflegungsgeld geben soll.
Nun bekommen wir (in den meisten Fällen) eine Aufwandsentschädigung und Fahrgeld.


Ich teilte dem "Frager" mit, wenn man da etwas ändern will/möchte, wird es noch weniger Leute geben, die gerne als Kampfrichter tätig sein will.


RE: Aufwandsentschädigung Kampfrichter - Doberaner - 27.02.2023

Steuerlich wird das über die Ehrenamt pauschale geregelt. Die Betrug letztes Jahr 840 Euro. Nur was darüber hinausgeht, dürfte steuerlich relevant sein.
Fahrgeld und Geld für Verpflegungsmehraufwand fallen auch darunter, wie ich gerade gelesen habe. Für Flächenländer kann das echt ein Problem werden...