16.06.2021, 17:16
(16.06.2021, 17:07)longbottom schrieb:Für die genaue Auslegung der DOSB Richtlinien wurde hier ja schon mal diskutiert und es konnte nicht wirklich geklärt werden, da die Formulierungen undeutlich sind.(16.06.2021, 16:51)runner5000 schrieb: Wer in der Rangliste positioniert ist, braucht keine Norm und auch keinen Leistungsnachweis.
Sicher? Das ergibt doch keinen Sinn. Hätte zum Beispiel Przybylko also 2019 die Norm gesprungen, hätte er einen Leistungsnachweis gebraucht, so aber nicht?
Durch die zwei Qualimöglichkeiten kommt es auf jeden Fall zu Dopplungen. Die WR wird dabei aber immer nachrangig betrachtet, da diese nur bei noch freien Startplätzen zur Anwendung kommt.
Das Problem ist ja auch, dass WA überhaupt keinen LN vorsieht und somit einmalige Normerfüller als qualifiziert betrachtet. Eine Berücksichtigung dieser Athleten über das Ranking ist somit gar nicht möglich, weil sie dort in der Road nicht geführt werden.
Wie genau daher der DLV in solchen Fällen verfährt, lässt sich aus den Richtlinien nicht rauslesen.