04.11.2014, 14:20
Zitat:Die Regel 144.3c - Nationale Bestimmung DLV - lautet:Was sagt uns die neue Regel ? Ein LA-Sportgerät muss "....vollständig den IAAF- Bestimmungen entsprechen. Nur solche Wettkampfgeräte (das ist ja auch eine Weitsprungprothese - abweichend von einer 'normalen Prothese' -) dürfen benutzt werden, die ein gültiges IAAF-Anerkennungszertifikat haben."
„Athleten, die ein oder mehrere Hilfsmittel oder vergleichbare Technologien bzw. vergleichbare Geräte, die nicht ausdrücklich durch andere Regeln erlaubt sind, benötigen und/oder nutzen oder auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, sind getrennt von anderen Athleten zu werten.“
Obiges Zitat ist nicht neu : Aus der IWR -Regel 187.1
Auch nicht neu, dass alle LA-Sportgeräte vor der Wettkampfveranstaltung geprüft und markiert werden müssen. Das heißt, dass auch das 'Sportgerät' Weitsprungprothese geprüft werden muss. Da diese Prüfung beim Athleten Rehm nicht durchgeführt wurde, durfte er sein (selbstgebasteltes) Gerät nicht benutzen.
Beispiel : Speer. Wird das Gerät nicht geprüft und markiert, so könnte ein Athlet mit dem 'alten' - nicht zugelassenen - Speer eine z.B. "Titel-Leistung" erzielen, die ungültig ist. Wird im Nachhinein festgestellt, dass hier ein Regelverstoß vorliegt, so wird der Titel aberkannt/muss aberkannt werden !
Es geht hier nicht um einen Teilnehmer /eine Teilnehmerin, sondern nur um Sportgeräte, die den IAAF-Bestimmungen entsprechen. Das war bei M. Rehm mit seinem 'Sportgerät' nicht der Fall.
Wenn nun bei Deutschen Meisterschaften der 'Nichtbehinderten' auch die Teilnahme der 'Behinderten' gestattet ist, so frage ich mich, ob dieses künftige Nebeneinander mit verschiedener Wertung irgendwas bringt. Es ist doch nichts anderes, als zwei parallel stattfindende Wettkämpfe - die an wieviel Tagen eigentlich stattfinden sollen ? -, die noch für die Organisatoren (aber auch TV-Übertragungen) viele Fragen offen lässt.
Heinz Engels, Mainz