Javeling schrieb:Und das wichtigste Grundgebot des Sports, der Fairness, ist auch, dass man, auch bei einer Meinungsverschiedenheit, in der Öffentlichkeit keine Rufschädigung, wie Sie (anonym) es getan haben, betreibt.
DerC schrieb:Wir leben in einem freien Land und ich bin mir sicher, dass meine Äußerungen bzgl. Digel von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Zitat:Beleidigung
Wird ein anderer auf unangemessene Art beschimpft oder verspottet, spricht man von Beleidigung. Die persönliche Ehre des Betroffenen wird verletzt.
§ 185 Strafgesetzbuch (StGB): Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer also unter Angabe des Namens von seiner eigenen Homepage oder auch in Chatrooms oder Foren eine Person z.B. als "Blödmann", "Depp" oder "Hornochse" angreift, macht sich strafbar. Vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit sind solche Äußerungen nicht mehr gedeckt.
Selbst wenn es sich um anonyme User in einem Chatroom handelt, kann je nach Art der Äußerung eine Beleidigung vorliegen, wenn der Beleidigte regelmäßig unter dem gleichen Nicknamen oder Pseudonym auftritt und aufgrund seines Imageverlustes diesen nicht mehr verwenden kann.
DerC, zur Kenntnis und zu Ihrer Auffassung einer (Ihrer) Meinungsfreiheit.
Übrigens, Sie haben sicherlich bemerkt, dass nicht Ihre Äußerungen insgesamt als eine Beleidigung angesehen werden, sondern nur : Wer also unter Angabe des Namens von seiner eigenen Homepage oder auch in Chatrooms oder Foren eine Person z.B. als "Blödmann", "Depp" oder "Hornochse" angreift - hier als "NULL" (nichts wert !) angreift - macht sich strafbar !
Ich hoffe, dass Sie zumindest diesen § 185 StGB anerkennen.
Heinz Engels, Mainz