In der ab 1.1.16 gültigen neuen DLO sind nach meiner Meinung Missverständnisse möglich:
Bei der Reglung zum Teilnahmerecht für Athleten ohne Startrecht wird formuliert, dass "Personen, die nicht Mitglied eines Vereins der LV sind, grundsätzlich nicht an LA-Veranstaltungen teilnehmen können."
(Das ist meines Erachtens nicht gut für die weitere Mitgliedergewinnung im DLV.)
Bei "Ausnahmen" (§ 5ff.) / 5.1.2 wird formuliert, dass "für diese Athletengruppe" jeweils ausdrücklich eine Startgenehmigung vor jeder Veranstaltung einzuholen ist.
Wie soll das funktionieren? Und wer erteilt die Genehmigung, falls ich als (bald/ggf.) Vereinsloser demnächst noch werfen und springen will?
(Vgl. "Neue DLO, Stadionferne Veranstaltung" - "News" des DLV).
H. Klimmer / sen.
(Atanvarno, kannst du das verlinken?)
Done [x]
Bei der Reglung zum Teilnahmerecht für Athleten ohne Startrecht wird formuliert, dass "Personen, die nicht Mitglied eines Vereins der LV sind, grundsätzlich nicht an LA-Veranstaltungen teilnehmen können."
(Das ist meines Erachtens nicht gut für die weitere Mitgliedergewinnung im DLV.)
Bei "Ausnahmen" (§ 5ff.) / 5.1.2 wird formuliert, dass "für diese Athletengruppe" jeweils ausdrücklich eine Startgenehmigung vor jeder Veranstaltung einzuholen ist.
Wie soll das funktionieren? Und wer erteilt die Genehmigung, falls ich als (bald/ggf.) Vereinsloser demnächst noch werfen und springen will?
(Vgl. "Neue DLO, Stadionferne Veranstaltung" - "News" des DLV).
H. Klimmer / sen.
(Atanvarno, kannst du das verlinken?)
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