30.08.2026, 21:14
(30.08.2026, 09:46)menarfin schrieb: Ein unterschriebenes Dokument nachträglich handschriftlich ändern? Eijajaei. Also jetzt unabhängig vom Inhalt. Liebe NADA, das könnt ihr besser.
Dafür gibt es eine eindeutige juristische Bezeichnung: Urkundenfälschung! Und diese ist bekanntlich strafbar. Sowohl für denjenigen, der sie ausführt, als auch für jene, die sie stillschweigend dulden. Das wäre dann sogar eine bandenmäßige Urkundenfälschung.
Wenn sich das bewahrheiten sollte, dann wäre das ein handfenster Skandal.


