17.08.2026, 07:56
Bügner spricht ihn aber quasi frei, indem er davon faselt, an der Seite von Ansah zu stehen. Und das ist eben falsch. Da sagt man dann halt lieber gar nichts dazu : )
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Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah
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17.08.2026, 07:56
Bügner spricht ihn aber quasi frei, indem er davon faselt, an der Seite von Ansah zu stehen. Und das ist eben falsch. Da sagt man dann halt lieber gar nichts dazu : )
17.08.2026, 08:14
(17.08.2026, 07:15)lor-olli schrieb: Es ist absolut nicht zielführend Ansah mit der eigenen MEINUNG zu verurteilen oder freizusprechen. Niemand hier war dabei, keiner ist Zeuge, es steht - so wie es sich bis jetzt darstellt - Aussage gegen Aussage, wir müssen abwarten … (Sind ja keine Kinder hier und Weihnachten ist auch noch nicht Aber das ist ja gerade das Wesen der eigenen Meinung, sie muss weder zielführend noch sonst etwas sein. Und wenn ich schon dabei bin, natürlich muss Doping geahndet werden, aber hier ist halt kein Dopingfall gegeben, sondern ein Verfahrensverstoß bei der Dopingkontrolle. Und egal ob meine Meinung Zielführend ist. Fahrlässigkeit und Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, das ist so in unserem Rechtsystem. Hier allerdings wird die wird die Maximalstrafe gefordert, was wohl eher den Unmut hervorruft. Ist fast so das bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge eine Lebenslange Haftstrafe gefordert wird. (17.08.2026, 08:14)Läufer 800m schrieb: Aber das ist ja gerade das Wesen der eigenen Meinung, sie muss weder zielführend noch sonst etwas sein. Und wenn ich schon dabei bin, natürlich muss Doping geahndet werden, aber hier ist halt kein Dopingfall gegeben, sondern ein Verfahrensverstoß bei der Dopingkontrolle. Und egal ob meine Meinung Zielführend ist. Fahrlässigkeit und Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, das ist so in unserem Rechtsystem. Hier allerdings wird die wird die Maximalstrafe gefordert, was wohl eher den Unmut hervorruft. Ist fast so das bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge eine Lebenslange Haftstrafe gefordert wird. Und woher weißt du, ob es tatsächlich „nur“ ein Verfahrensverstoß war? Genau so versuchen viele Doper nämlich langen Sperren zu entgehen. Ich unterstelle hier nichts, aber man sollte sich trotzdem überlegen, ob man selbst zu sehr die DE-Brille aufhat. Es spielt letztendlich nämlich überhaupt gar keine Rolle, ob er jetzt gedopt hat oder nicht. Und wenn Ansah damit durchkommt, kann man die unangekündigten Kontrollen in Zukunft vermutlich auch gleich sein lassen.
17.08.2026, 08:36
(17.08.2026, 08:14)Läufer 800m schrieb:Fahrlässigkeit oder Unwissenheit spielt sehr wohl eine Rolle für die rechtliche Beurteilung.(17.08.2026, 07:15)lor-olli schrieb: EsAber das ist ja gerade das Wesen der eigenen Meinung, sie muss weder zielführend noch sonst etwas sein. Und wenn ich schon dabei bin, natürlich muss Doping geahndet werden, aber hier ist halt kein Dopingfall gegeben, sondern ein Verfahrensverstoß bei der Dopingkontrolle. Und egal ob meine Meinung Zielführend ist. Fahrlässigkeit und Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, das ist so in unserem Rechtsystem. Hier allerdings wird die wird die Maximalstrafe gefordert, was wohl eher den Unmut hervorruft. Ist fast so das bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge eine Lebenslange Haftstrafe gefordert wird. Vorsätzliche Taten werden weit härter bestraft. Unwissenheit spielt auch eine Rolle soweit der Verwender der Regeln Aufklärungspflicht hat !!!
17.08.2026, 08:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2026, 09:03 von Läufer 800m.)
(17.08.2026, 08:29)muffman schrieb:(17.08.2026, 08:14)Läufer 800m schrieb: Aber das ist ja gerade das Wesen der eigenen Meinung, sie muss weder zielführend noch sonst etwas sein. Und wenn ich schon dabei bin, natürlich muss Doping geahndet werden, aber hier ist halt kein Dopingfall gegeben, sondern ein Verfahrensverstoß bei der Dopingkontrolle. Und egal ob meine Meinung Zielführend ist. Fahrlässigkeit und Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, das ist so in unserem Rechtsystem. Hier allerdings wird die wird die Maximalstrafe gefordert, was wohl eher den Unmut hervorruft. Ist fast so das bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge eine Lebenslange Haftstrafe gefordert wird. Sorry, aber er ist nun mal nur wegen eines Verfahrensverstoßes angeklagt. Deine Spekulation, was dahinterstecken könnte, grenzt trotz deines "Dementis" an eine Hexenjagd oder der Argumentationslogik von Inquisitoren. Ich habe dabei keineswegs die DE-Brille auf – meine Meinung kannst du in anderen Kommentaren nachlesen, wo ich mich sehr abgewogen und keineswegs immer athletenfreundlich geäußert habe.
17.08.2026, 09:10
(17.08.2026, 08:36)alex72 schrieb:(17.08.2026, 08:14)Läufer 800m schrieb:Fahrlässigkeit oder Unwissenheit spielt sehr wohl eine Rolle für die rechtliche Beurteilung.(17.08.2026, 07:15)lor-olli schrieb: EsAber das ist ja gerade das Wesen der eigenen Meinung, sie muss weder zielführend noch sonst etwas sein. Und wenn ich schon dabei bin, natürlich muss Doping geahndet werden, aber hier ist halt kein Dopingfall gegeben, sondern ein Verfahrensverstoß bei der Dopingkontrolle. Und egal ob meine Meinung Zielführend ist. Fahrlässigkeit und Unwissenheit schütz nicht vor Strafe, das ist so in unserem Rechtsystem. Hier allerdings wird die wird die Maximalstrafe gefordert, was wohl eher den Unmut hervorruft. Ist fast so das bei unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge eine Lebenslange Haftstrafe gefordert wird. Alex , das weiß ich, das es ein Rolle spielt bei der Höhe des Strafmaßes in unseren Rechtswesen hat, etwas anders habe ich auch nie geschrieben. Eventuell habe ich es schlecht formuliert. Auch wenn Unwissenheit und Fahrlässigkeit eine Auswirkung auf das Strafmaß hat, schützt dies aber nicht vor einer Strafe an sich. Bei Owen scheint die wohl bisher zumindest nicht zu gelten, man fordert die maximal Strafe für einen solchen Fall, wobei ich nicht weiß ob es da einen Spielraum überhaupt seitens der Nada gibt und man einfach nur den Regeln folgt. Aber das Sportgerichtswesen folgt sowieso nicht unbedingt den Leitlinien des unseres normalen Strafrechtsverfahren... (17.08.2026, 08:41)Läufer 800m schrieb: Sorry, aber er ist nun mal nur wegen eines Verfahrensverstoßes angeklagt. Die Verweigerung der Abgabe einer Dopingprobe (Ansahs "Verfahrensverstoß") ist im Anti-Doping-Code standardmäßig mit vier Jahren Strafe bewehrt, weil die Verfasser davon ausgingen, dass es kaum akzeptable Gründe gibt die Probenabgabe zu verweigern, es sei denn, man erwartet, dass die Analyse zu einem unerwünschten Ergebnis führt. There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
17.08.2026, 10:16
(17.08.2026, 09:17)Atanvarno schrieb:das Wörtchen "kaum" könnte die entscheidende Lücke andeuten.(17.08.2026, 08:41)Läufer 800m schrieb: Sorry, aber er ist nun mal nur wegen eines Verfahrensverstoßes angeklagt. Ich gehe davon aus, dass die NADA Ansah gemäß ihren Regeln verurteilen wird, d.h. Aberkennung der Leistungen und Sperre (4 Jahre oder weniger, keine Ahnung, nach welchen Kriterien eine kürzere Strafe ausgesprochen werden kann). Das ist klar, so sind die Regeln, so werden sie es machen. Ansah wird dann vor den CAS gehen, das scheint mir auch schon klar. Womit könnte der CAS sich befassen? Ehrlichgsagt finde ich deren Urteile oft extrem schwierig vorherzusehen und oft auch kaum nachzuvollziehen - "Vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand" gilt hier anscheinend besonders. Deine Aussage "dass es kaum akzeptable Gründe gibt die Probenabgabe zu verweigern" bedeutet aber, dass es sehr wohl solche Gründe geben kann. Wenn in den Regeln dafür aber nichts vorgesehen ist, könnte der CAS das bemängeln. Da eine Solche "Härtefallregel" bislang in den Diskussionen, soweit ich sie mitbekommen habe, keine Rolle spielte, gibt es offenbar keine - das wäre ja das, worauf Ansah sich berufen würde. Sie könnte etwa so aussehen: 1. Der Athlet kann einen Test aus triftigem Grund ablehnen. 2. Der Athlet muss belegen, dass ein triftiger Grund vorliegt und die Durchführung des Tests daher für ihn unzumutbar war. 3. Die NADA beschäftigt sich mit der Begründung des Athleten [das betreffende Gremium setzt sich wie folgt zusammen: X, Y, Z..] und beschließt darüber, ob die Gründe hinreichend und ausreichend belegt sind. 4. Der Beschluss ist zu dokumentieren und wird veröffentlicht. Das hab ich jetzt so aus der Hüfte geschossen, Juristen werden sicher etwas finden, das wasserdichter ist (und sich dafür hoch bezahlen lassen). FALLS das CAS eine solche neue Regel verlangt und FALLS Ansah belegen kann, dass ihm etwa durch den Test ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden wäre, hat er m.E. gar keine schlechten Karten. Möglicherweise legt der CAS die Hürde aber auch höher (z.B. Gefahr für Leib und Leben), oder er macht sonstwas absurdes, niemand weiß das. Vielleicht wurde das Thema schon gestreift, ich hab jetzt nicht alle vorherigen Postings gelesen, muss ich gestehen. Gruß Peter
17.08.2026, 10:59
Ich würde das eher so machen dass es bei dem Verfahren wie bisher bleibt, aber ich würde dem Sportgericht die Möglichkeit einräumen die Strafe zur Bewährung auszusetzen falls es die entsprechenden mildernden Umstände erkennt. Das wäre in meinen Augen die beste Lösung (die man möglicherweise sogar im laufenden Verfahren noch umsetzen könnte wenn man wollte) weil dann eine (oder mehrere, im Falle einer Berufung) zusätzliche Personen auf den Sachverhalt schauen und sich das ganze in Ruhe ohne den Druck der Situation überlegen können.
Die genaue Formulierung im Original ist
Zitat:Evading Sample collection; or refusing or failing to submit to Sample collection without compelling justification after notification by a duly authorized Person Ich habe ChatGPT befragt, was Beispiele für "compelling justification" sind. Zitat:**Der WADA Code definiert „compelling justification“ nicht näher.** Das ist Absicht bzw. wird durch die Rechtsprechung konkretisiert. Entscheidend ist deshalb weniger der Wortlaut des Codes als die CAS-Rechtsprechung zu Art. 2.3. Lese ich mir das durch, gehe ich davon aus, dass Ansah auf dem Weg keine Chance vor dem CAS hat. Weiter oben hatte ich ja schon vermutet, dass die Verteidigung in eine andere Richtung gehen wird, nämlich die der fehlenden Aufklärung. Aber auch da sehe ich wenig Chancen, da das Gericht auf die von Ansah absolvierten Anti-Doping-Schulungen verweisen kann. There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek) |
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