Gestern, 12:08
Noch eine Nachfrage zu Sosna: Sand das gestern in seiner Insta-Story?
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Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah
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Gestern, 12:08
Noch eine Nachfrage zu Sosna: Sand das gestern in seiner Insta-Story?
Gestern, 12:13
(Gestern, 12:08)Besiger schrieb: Noch eine Nachfrage zu Sosna: Sand das gestern in seiner Insta-Story? ja, zusammen mit dem Link zu dem NDR Hamburg Insta Beitrag. War auch von ihm unter dem Beitrag so kommentiert. Findet sich jetzt auch als Kommentar unter dem Beitrag von der Sportschau. Der Beitrag vom NDR wurde ja gelöscht. https://www.instagram.com/p/DbvLJsvDbbl/...IwNjQ2YQ==
Gestern, 12:28
Irgendwie ist die NADA-Seite unglaublich unübersichtlich. Kann mir jemand einen Link zum ADAMS-Benutzerhandbuch geben, ich würde mich da gerne mal einlesen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
Gestern, 12:34
(Gestern, 11:57)Sandmann schrieb:(Gestern, 11:00)Roy Schmidt schrieb: Von außen betrachtet wäre es kein Problem gewesen, dass der Kontrolleur mit zum Flughafen kommt und die Kontrolle zwischen Check in und Sicherheitskontrolle durchgeführt wird. Hat es auf jeden Fall schon gegeben. Wie erwähnt sind sich die Kontrolleure dafür auch nicht zu schade. Es gab schon Kontrollen auf Raststätten weil der Athlet schon unterwegs war und es vergessen hat einzutragen oder auf öffentlichen Toiletten in der Stadt. Fast. Meist bleibt die Tür offen, aber der Kontrolleur soll gucken. sauberen Urin durch Silikondödel drücken, all das gab es schon. finde noch wichtig, was Roy gesagt hat: auch ich habe Kontrolleure stets als sehr fair und den Athletinnen zugewandt erlebt. Ständiges Wiegen macht die Sau nicht fetter.
Gestern, 12:44
(Gestern, 08:24)Roy Schmidt schrieb:(Gestern, 07:58)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 07:08)Tom75 schrieb:(Gestern, 06:35)alex72 schrieb: Aber irgendeine Grenze muss diese Kontrollen abseits des Zeitfensters ja haben, Was ich meinte, ist der Punkt, dass man wohl doch durchaus in ADAMS außerhalb des 1h Zeitfensters Aufenthaltsorte eintragen kann, an denen eine persönliche wie telefonische Erreichbarkeit sehr unwahrscheinlich ist. Wie wird das mit telefonischer Erreichbarkeit grundsätzlich gehandhabt? Noch gibt es in D durchaus viele Funklöcher? Bzw. Aufenthaltsorte, in denen der Gebrauch von Mobiltelefonen nicht gestattet ist. Wer ist da in der Nachweispflicht hinsichtlich der 1h-Regel? Wann wurde z.B. eine Mailbox-Nachricht tatsächlich zugestellt etc. pp. Bin ich zum Beispiel verpflichtet einen Anruf mit unterdrückter Nummer zurückzurufen? Etwas was ich z.B. grundsätzlich nicht mache. Ich bin aufgrund allem, was hier in der Diskussion so aufkommt, echt sehr froh, damit im Moment nix mehr zu tun zu haben. Und mir fällt es auch nicht schwer in Zukunft darauf zu verzichten. Wenn noch mehr so denken, fehlen der LA in Zukunft einige Fachkräfte, wie vermutlich auch Talente
Gestern, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 13:42 von Roy Schmidt.)
(Gestern, 12:44)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 08:24)Roy Schmidt schrieb:(Gestern, 07:58)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 07:08)Tom75 schrieb:(Gestern, 06:35)alex72 schrieb: Aber irgendeine Grenze muss diese Kontrollen abseits des Zeitfensters ja haben, Die 1h Regel gilt ab dem Zeitpunkt, wo der Athlet die Kenntnis hat, dass er einer Kontrolle unterzogen wird (frag mich nicht wie das juristisch geregelt ist aber so wird es praktisch gehandhabt) Wenn bei Adams ein Ort steht, wo es unmöglich ist eine Kontrolle durchzuführen (was auch immer das für ein Ort sein soll) und der Kontrolleur darüber Kenntnis hat, wird dann in den meisten Fällen auch keine Kontrolle zu dem Zeitpunkt eingeleitet. Man kann auch Notizen bei Adams hinterlassen wie z.b. "Keinen Empfang". Man hat ja auch in der Regel immer die selben 1-2 Kontrolleure. Die kennen die Athleten nach einer Zeit auch und wissen wo und wann sie ihn am besten antreffen. Viele Kontrollen bieten auch zeitlichen Spielraum oder sind an eine Tageszeit aber nicht an einen Tag gebunden. Somit kann der Kontrolleur seine Liste quasi in einer Woche (ein loses Beispiel) abarbeiten. Deshalb kommt es auch öfter vor, dass am selben Tag mehrere Athleten einer TG kontrolliert werden. Aber natürlich gibt es auch Kontrollen die zeitlich strikt gebunden sind, gerade bei sehr erfolgreichen Athleten. Man muss auch nicht jeden "Scheiß" in Adams eintragen. Wenn ich einkaufen bin und der Kontrolleur steht vor meiner Tür, ruft mich an, ich sag ihm ich bin in 20 Minuten zurück, er wartet und gut ist. Außer natürlich in dem 1h-Zeitfenster, was man angegeben hat. Da muss man immer direkt antreffbar sein. Der Kontrolleur ruft auch mehrmals an und eine unterdrückte Nummer kann man eh nicht zurückrufen. Es ist einfach so wenn du auf dein Handy guckst und einen Anruf oder einen verpassten Anruf einer unterdrückten Nummer drauf hast, dann weißt du das du eine Kontrolle hast. Das wird einfach so automatisiert. Und falls du den Anruf verpasst hast und du nicht an dem Ort bist, wo du gerade laut Adams sein solltest, dann wartest du auf den nächsten Anruf und sagst dem Kontrolleur du bist in x Minuten zu Hause. Wie gesagt dass ist alles aus der Erfahrung, die ich in meinen über 100 Kontrollen zwischen 2008 und 2024 gemacht habe. Juristisch kann das natürlich etwas von meiner Erfahrung abweichen.
Gestern, 14:02
(Gestern, 13:40)Roy Schmidt schrieb:(Gestern, 12:44)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 08:24)Roy Schmidt schrieb:(Gestern, 07:58)CoachnEngineer schrieb:(Gestern, 07:08)Tom75 schrieb:(Gestern, 06:35)alex72 schrieb: Aber irgendeine Grenze muss diese Kontrollen abseits des Zeitfensters ja haben, Dass das in der Praxis bei beidseitiger Kooperationsbereitschaft gut funktionieren kann, kann ich mir gut vorstellen. Mir geht es eher genau um die juristische Bewertung, wie einfach oder schwer ist ist, sich der Erreichbarkeitspflicht juristisch abgesichert zu entziehen. Welche Auswirkungen hat es, wenn häufig Aufenthaltsorte "ohne Empfang" angegeben werden? Oder ich ständig "auf Reise" oder "beim Arzt" eingetragen habe? Ich habe einfach den Eindruck, dass durch das aktuell angewandte Regelwerk mehr Unschuldige in Fallen tappen, als wirklich Betrügende ertappt werden können. Und wenn das so ist, dann ist die Regel bzw. ihre Anwendung mE grundlegend zu überarbeiten.
Gestern, 15:26
(Gestern, 12:28)Atanvarno schrieb: Irgendwie ist die NADA-Seite unglaublich unübersichtlich. Kann mir jemand einen Link zum ADAMS-Benutzerhandbuch geben, ich würde mich da gerne mal einlesen. auf der Nada Seite bist du schon richtig , Ein einziges, umfassendes PDF-Handbuch im klassischen Buchformat wird von der NADA heute nicht mehr zentral gepflegt, da sich Software-Oberflächen und Prozesse zu schnell ändern. Stattdessen stellt die NADA (bzw. die WADA als Entwicklerin des Systems) die Anleitung als modulare Dokumentation, Schritt-für-Schritt-Guides und Online-Helpdesk bereit. Melde dich doch beim Helb desk, die können die bestimmt weiterhelfen, wenn sie es wollen
Gestern, 16:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 18:07 von Läufer 800m.)
(17.07.2026, 16:38)MonroeStahr schrieb: Sollte sich die Aussage von Owen-Ansah auch nur halbwegs bestätigen, dann wäre es mal Zeit zu überprüfen, ob unsere flächendeckenden Anti-Dopingmaßnahmen u. a. auch als gewaltige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dienen. Das ist wirklich krank. welche meinst du und welcher halbe Teil sollte dann den Ausschlag geben. " „Ich war als Nachrücker ganz kurzfristig in das Starterfeld für das Diamond-League-Rennen in Monaco gerutscht [am 10. Juli]. Am Tag zuvor [9. Juli] wollte ich gerade Richtung Flughafen aufbrechen, als ein Kontrolleur außerhalb meines Proben-Zeitfensters geklingelt und um die Abgabe einer Dopingprobe gebeten hat.“ „Ich war schon sehr spät dran und konnte so kurzfristig die Probe nicht abgeben, zumal ich kurz zuvor die Toilette besucht hatte. Dies habe ich mit dem Kontrolleur besprochen.“ „Es wurde nicht angeboten, dass der Kontrolleur mit zum Flughafen fährt, damit ich dort die Probe abgeben kann. Zudem wurden keinerlei Konsequenzen aufgezeigt. Der Kontrolleur wünschte mir noch viel Glück in Monaco.“ wie sind da nun die Sichtweiten ? wir kennen nur die von Owen Ansah, ich glaube aber nicht das die Nada eine Suspendierung beantrag, wenn der Kontrolleur seine Pflichten verletzt hätte, aber dessen Protokoll ist ja nicht bisher öffentlich zugänglich, das Sportgericht wird das dann schon prüfen. Es bleibt dann halt noch immer der Verdacht das der Prüfer lügt, könnte ja sein es gibt ja Leute die zu allem sagen Fake news, was ihnen nicht gefällt. Oder es ist sogar eine rassistische Verschwörung , sorry aber das würde noch in der Spekulationsdiskussion als Element fehlen, daher erwähne ich es mal... Gehen wir mal davon aus, dass Owen Ansah nicht gedopt war , sondern nur außerordentlich dumm war, weil er die Vorschriften und Pflichten, der von ihm unterschriebenen Vereinbarungen nicht kennt, die Nada nicht ein Haufen von kleinkarierten Bürokraten ist, das Sportgericht tatsächlich die Wahrheit identifiziert, dann stellt sich die Frage, was macht man hinterher, falls er gesperrt wird. Alle die sich hier kritisch über die Nada äußeren, sollten nicht so stark emotionalisiert etwas abstrakte Parolen verbreiten, sondern dann auch aktiv werden und alle die darauf Einfluss nehmen können, nerven. Die Frage ist dann auch womit nerven. Eine Rechtsprechung, die die Dopingregel nach Sympathie auslegen kann, oder die Dopingregeln verändern, am besten ganz extrem so wie sie in Russland gehandhabt wurden, oder einfach nach einem Benchmark, man sucht sich immer das raus was unsere Athleten schützt, also vor allem dann wenn sie die Regeln nicht kennen. Wie wäre es dann, dass wir im Straßenverkehr einen Unfallverursacher freisprechen, weil er die Regeln nicht kannte und sie deshalb nicht befolgte.... Also, krank ist das System sicher nicht, aber Recht ist nicht immer gleich gerecht... Und daran kann jeder Mitarbeiten, wenn er es tatsächlich will, ansonsten sag ich nur wir haben auch 40 Millionen Bundestrainer. Aktiv werden, sonst bestimmen andere wo es lang geht....
Bei allem, was ich hier lese, habe ich den Eindruck, dass Owen Ansah über eine solche Situation nicht sicher in seiner Handlung war. Wir nehmen mal nicht an, dass er gedopt war und die Zeit bis zum Wettkampf hinauszögern wollte. Die Konsequenzen für ihn bei vierjähriger Sperre mental und pekuniär sind katastrophal. Die Vorteile vom Agieren gegenüber dem Reagieren mit diesen schlimmen Folgen aufgrund von Nicht-Wissen liegen auf der Hand.
Es zeigt sich hier ein Wissenslücke auf, die auch jetzt für zukünftige Handlungen geschlossen werden sollte: Was macht man als Athlet:in in prekären Fällen? Schulung und schriftliche Aufklärungen sollten schnellstens vor allem mit BT vorgenommen werden, die als Multiplikatoren für die Kader-AuA fungieren sollten. Ein BT Sebastian Bayer sollte vor allem bei seinen Top-AuA hundertprozentig geschult sein. Vor allem sollten AuA über Medikamente ... aufgeklärt werden. Immer wieder: Wir brauchen auf den unterschiedlichen Gebieten der deutschen Leichtathletik Visionäre!!! Gertrud |
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