20.07.2026, 20:37
Dünnes Brett, dass die ITA da bohrt:
Die UCI-Regeln sagen folgendes:
" Nach den Regeln des Radsport-Weltverbandes UCI sind nächtliche Kontrollen im Zeitfenster zwischen 23 Uhr und 6 Uhr erlaubt. Allerdings nur bei einem "schwerwiegenden und konkreten Verdacht, dass der Fahrer Doping betreibt".
"
Die ITA rechtfertigt ihre nächtlichen Tests darauf bezugnehmend mit:
"Es habe Indikatoren dafür gegeben, dass bei den betroffenen Fahrern etwas sein könnte"
Ist das ein schwerwiegender und konkreter Verdacht?
Welche Indikatoren waren das? Die reine Leistung, oder Unregelmäßigkeiten bei vorherigen Proben?
Wäre schön, wenn man hier etwas weiter ausholen würde. Und wer bestimmt, hier wie schwerwiegend und konkret ein Verdacht ist? Jeder Kontrolleur selbst, die Sportverbände, die WADA oder ein Staatsanwalt oder Richter?
Die UCI-Regeln sagen folgendes:
" Nach den Regeln des Radsport-Weltverbandes UCI sind nächtliche Kontrollen im Zeitfenster zwischen 23 Uhr und 6 Uhr erlaubt. Allerdings nur bei einem "schwerwiegenden und konkreten Verdacht, dass der Fahrer Doping betreibt".
"
Die ITA rechtfertigt ihre nächtlichen Tests darauf bezugnehmend mit:
"Es habe Indikatoren dafür gegeben, dass bei den betroffenen Fahrern etwas sein könnte"
Ist das ein schwerwiegender und konkreter Verdacht?
Welche Indikatoren waren das? Die reine Leistung, oder Unregelmäßigkeiten bei vorherigen Proben?
Wäre schön, wenn man hier etwas weiter ausholen würde. Und wer bestimmt, hier wie schwerwiegend und konkret ein Verdacht ist? Jeder Kontrolleur selbst, die Sportverbände, die WADA oder ein Staatsanwalt oder Richter?

) von EF-Education sieht es ähnlich

