(23.07.2025, 11:47)muffman schrieb: Siehst doch dass es geht.
noch sieht man gar nichts
Erstmal lässt sich aus den Listen nur ableiten, dass es vermutlich(!) beantragt ist. Denn du musst in LADV "regulär" melden und parallel den Antrag stellen. Ob der bewilligt ist oder nicht, weiß man nicht.
Da wir in einer Woche aber bereits ABmeldeschluss haben und nun schon über 60 Stunden nach Meldeschluss wären langsam auch offizielle Startlisten angebracht...
23.07.2025, 12:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2025, 12:08 von vedo.)
(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
Das ist aber bei allem Respekt vor seinen früheren Leistungen keine freundliche Auslegung, sondern lächerlich. Jemand dessen SB nicht für die Quali reicht als "Perspektive zur Bildung der Nationalmannschaft" zu betiteln.
Vetter hat ja gar keine SB, da er nur in Offenburg geworfen hat und da nach 2 Versuchen den Wettkampf beendet hat. Die absolvierten Versuche hatte er alle ungültig gemacht, waren aber beide auch nur so 67m
So gerne ich Vetter in Dresden sehen würde, halte ich das an der Stelle auch für sehr ungerechtfertigt bei Ihm.
(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
Das ist aber bei allem Respekt vor seinen früheren Leistungen keine freundliche Auslegung, sondern lächerlich. Jemand dessen SB nicht für die Quali reicht als "Perspektive zur Bildung der Nationalmannschaft" zu betiteln.
Sehe ich in dem Fall ähnlich, allerdings ist Vetter noch mal nachgeschaut tatsächlich noch im Ergänzungskader. Wahrscheinlich reicht das schon für den Antrag? Antragsberechtige Kaderathleten laut der Ausschreibung/den Ausschreibungsbestimmungen sind solche im OK - NK 1, das soll dann wahrscheinlich nur den NK 2 ausschließen?
(23.07.2025, 11:45)Freaky schrieb: kann Vetter überhaupt ein Sonderstartrecht bekommen?
Er ist kein Kaderathlet, wenn ich das richtig sehe.
Die Formulierung zu Sonderstartrechten nennt neben Kaderathleten ja auch Perspektivathleten zur Bildung der Nationalmannschaft, demnach kann er bei freundlicher Auslegung wohl eins bekommen.
Das ist aber bei allem Respekt vor seinen früheren Leistungen keine freundliche Auslegung, sondern lächerlich. Jemand dessen SB nicht für die Quali reicht als "Perspektive zur Bildung der Nationalmannschaft" zu betiteln.
Sehe ich in dem Fall ähnlich, allerdings ist Vetter noch mal nachgeschaut tatsächlich noch im Ergänzungskader. Wahrscheinlich reicht das schon für den Antrag? Antragsberechtige Kaderathleten laut der Ausschreibung/den Ausschreibungsbestimmungen sind solche im OK - NK 1, das soll dann wahrscheinlich nur den NK 2 ausschließen?
ah, im DLV Ergänzungskader
ich hatte nur auf bw-leichtathletik geschaut und da wird er nicht geführt.
Dort ist das vermutlich der BaWü Ergänzungskander