11.12.2023, 10:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2023, 10:08 von longbottom.)
(08.12.2023, 14:37)Atanvarno schrieb:
Auch das Argument von runner5000 gegen die Bestätigungsnorm gilt in der Form weiter
(14.06.2023, 22:47)runner5000 schrieb: Was mir dabei schleierhaft ist, ist die Tatsache, dass diese B-Norm nur für die Ranking-Kandidaten relevant ist. Bei Normerfüllung reicht die einmalige Erfüllung aus, egal ob in diesem Jahr oder im letzten Jahr. Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein, wenn man schon eine solche B-Norm einführt. Man müsste die Einmalerfüller nochmal zu einem Nachweis zwingen, um auszuschließen, dass es ein One-Hit-Wonder war und nicht diejenigen, die kontinuierlich Rankingpunkte gesammelt haben. Die haben dadurch schon eine Leistungskonstanz nachgewiesen.
Dann besteht aber die Gefahr, dass man schnell in einer ziemlich dummen Situation landet. Denn die Normerfüller werden ja, zumindest was die "Road to" angeht, aus dem Ranking herausgenommen. Aber das heißt ja nicht, dass sie sich nicht auch ansonsten über das Ranking qualifiziert hätten.
Beispiel: Jemand ist 23. im Ranking und es ist schon abzusehen, dass das sicher reicht. Der oder diejenige braucht dann auch keine Bestätigungsnorm, weil man ja Ausgeglichenheit demonstriert hat. Dann erzielt man aber eine Woche vor Ablauf der Meldefrist doch noch die Supernorm, und jetzt muss aber gefälligst im Jahr auch die Bestätigungsnorm erreicht worden sein, um nominiert zu werden! Also das geht nicht, da kann ich den DLV voll verstehen, dass man das nicht macht.
Und das gilt genauso umgekehrt: Jemand hakt im ersten Wettkampf die Supernorm ab und beißt sich dann an der Bestätigungsnorm die Zähne aus, obwohl man auch über das Ranking qualifiziert gewesen wäre, wenn man nur diese blöde Norm nicht erfüllt hätte.

Außerdem ist die Anforderung (mit einem Unterschied) die gleiche. Sowohl von den Normerfüllern als auch denjenigen, die sich über die Rangliste qualifizieren, wird verlangt, einmal in der Saison eine vom Verband geforderte Leistung zu überbieten, um nominiert zu werden. Nur, dass diejenigen mit Supernorm diese Leistung halt automatisch in dem Supernorm-Wettkampf auch schon überboten haben. Aber das ändert nichts daran, dass alle diesen Wert nur einmal erreichen müssen. Von keinem wird was das angeht mehr verlangt. Die eigentliche Ungleichbehandlung wäre es, das von den Normerfüllern zweimal zu verlangen.
Der Unterschied sind diejenigen, die die Supernorm schon in der Vorsaison erzielt haben und diese mitnehmen können. Von denen eventuell noch einmal den Bestätigungswert zu verlangen, könnte man diskutieren. Allerdings muss man sowas dann auch deutlich früher kommunizieren. Dass die Sportlerinnen und Sportler das auch rechtzeitig wissen und nicht mit der Supernormerfüllung diesen Sommer von der Olympiaquali ausgehen, weil die Verbände das so signalisiert haben, und das dann doch nicht so kommt. Für die Großereignisse 2024 also zu spät.
Davon abgesehen hoffe ich sehr, dass DLV und DOSB das nicht noch weiter verschärfen. Alleine schon, weil der Qualizeitraum in der nächsten Sommersaison kurz ist. Am 30. Juni ist es schon vorbei, danach kann man keine Olympianormen mehr erfüllen. Von der EM gar nicht erst zu reden. Die ist ja noch früher.