30.10.2015, 19:57
(30.10.2015, 10:45)alex72 schrieb: Klagen einreichen kann jeder. Die Klage wird sehr schnell abgewiesen werden. ein privater Verein kann frei entscheiden wen er einlädt. eine Ungleichbehandlung waere nur bei rassistischen, religiösen Gründen verboten. Der Frankfurt Marathon hat auch kein Monopol. und der Start bei der dm wurde ihr ja erlaubt.Ganz so einfach und schnell abzuhandeln scheint mir der Fall nun doch nicht. Geraten nicht etwa kirchliche Organisationen immer mehr unter rechtlichen Druck, wenn sie darauf bestehen, keine Geschiedenen/Wiederverheirateten/Homosexuellen … Personen einzustellen bzw. ihnen im Fall der Fälle zu kündigen. Die Moralvorstellungen solcher kirchl. Organisationen sind bei uns angesichts Gleichberechtigungsfragen /Kündigungsschutz etc. kaum noch durchsetzbar. Oder wie läge der Fall, wenn ein Arbeitgeber „aus moralischen Gründen“ seinem Angestellten kündigt, weil dieser beim Kaufhausdiebstahl erwischt (und dafür auch bestraft) worden ist; oder wie sieht es mit einem Vermieter aus, der seinen Mieter auf die Straße setzen will, weil er dessen Computerspielsucht oder seinen Erotikfilmkonsum als Angriff auf seine pers. Moralvorstellungen sieht?...Vielleicht hinken die Vergleiche ein wenig, aber als Privatmann/Verein etc. kann man eben nicht schalten und walten, wie man es selbst für gut/moralisch usw. erachtet.
Viel laerm um nichts die Klage kommt vllt nicht mal zur Verhandlung. der Rechtsanwalt kriegt sein Honorar auch wenn er verliert....