15.03.2019, 09:38
Vielleicht besteht in der Interpretation der Kürzung der Meetingzeit auf 90 min. ein Auslegungsproblem?
Wenn gemeint ist dass in dieser Fernsehübertragungszeit nur publikumswirksame Disziplinen durchgeführt werden sollen,
hätte ich damit weniger Probleme.
Bedingung aber <<<< das Meeting selbst ist wie bisher 2,5 - 3 Std. lang
Wenn gemeint ist dass in dieser Fernsehübertragungszeit nur publikumswirksame Disziplinen durchgeführt werden sollen,
hätte ich damit weniger Probleme.
Bedingung aber <<<< das Meeting selbst ist wie bisher 2,5 - 3 Std. lang