01.05.2017, 17:43
Kommissionsbericht, S. 10
Im Prinzip wird es also eine neue Liste geben, da neue Bedingungen vorliegen. Die alte Liste existiert weiter kann aber nicht als Vergleich herangezogen werden, da die Athleten unter anderen Bedingungen operiert haben.
Das sollte rechtlich vertretbar sein.
Zitat:1) Dachverbände sind für die Definition und Änderung der für die Anerkennung von Rekorden anzuwendenden Kriterien verantwortlich
2) Ein Rekord ist die von einem Dachverband erfolgte Anerkennung einer Leistung.
Es mag bessere Leistungen geben, die nicht anerkannt sind, weil sie nicht die bestehenden Bedingungen erfüllen.
3) Die Rekordanerkennung ist ein Recht der Dachverbände und liegt in deren Aufgabenbereich.
Ein Rekord ist keine Selbstverständlichkeit an sich und das "Halten" eines Rekordes bedeutet nicht, dass ein Athlet ihn besitzt.
4) Von den Dachverbänden vorgenommene Änderungen der Bedingungen für die Anerkennung von Rekorden haben zur Folge, dass frühere Rekorde, die nicht die neuen Bedingungen erfüllen, nicht länger anerkannt werden.
Dies hat nicht notwendigerweise etwas mit der Rechtmäßigkeit eines Rekordes oder mit dem Athleten, der ihn aufgestellt hat, zu tun, sondern lediglich damit, ob der Rekord anerkannt ist oder nicht.
Im Prinzip wird es also eine neue Liste geben, da neue Bedingungen vorliegen. Die alte Liste existiert weiter kann aber nicht als Vergleich herangezogen werden, da die Athleten unter anderen Bedingungen operiert haben.
Das sollte rechtlich vertretbar sein.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)