31.03.2017, 08:03
zu 1)
Du scheinst mit den Datanschutzrechtlichen Grundlagen in D nicht so sehr vertraut…
zu 2)
Aufgrund der geringen Personenzahl in den jeweiligen Diziplinen wird eine Anonymisierung sehr schwer, womit wir wieder bei Punkt 1 wären…
Das ist kein Miesmachen und eine solche Dokumentation wäre letztlich eine Datenbank, dafür gibt es sehr enge gesetzliche Richtlinien, vor allem wenn sie nicht nur zu wissenschaftlichen Zwecken dem forschenden Personenkreis offen steht. Gut ja, Duchführbar eher kaum. (Ich bin mit einem viel, viel kleineren Projekt vertraut und kenne die vielen Auflagen die die Juristen für notwendig erachteten - ich sehe nicht, dass der DLV bereit wäre DAS zu stemmen…)
Du scheinst mit den Datanschutzrechtlichen Grundlagen in D nicht so sehr vertraut…
zu 2)
Aufgrund der geringen Personenzahl in den jeweiligen Diziplinen wird eine Anonymisierung sehr schwer, womit wir wieder bei Punkt 1 wären…
Das ist kein Miesmachen und eine solche Dokumentation wäre letztlich eine Datenbank, dafür gibt es sehr enge gesetzliche Richtlinien, vor allem wenn sie nicht nur zu wissenschaftlichen Zwecken dem forschenden Personenkreis offen steht. Gut ja, Duchführbar eher kaum. (Ich bin mit einem viel, viel kleineren Projekt vertraut und kenne die vielen Auflagen die die Juristen für notwendig erachteten - ich sehe nicht, dass der DLV bereit wäre DAS zu stemmen…)