15.03.2017, 11:05
(15.03.2017, 10:55)Robb schrieb:(15.03.2017, 10:39)Solos schrieb: So einfach ist das nicht immer, da der Verband die Gelder u. U. auch noch nicht vollständig genehmigt bekommen hat, bzw. nach Abstimmungsgesprächen mit dem DOSB erhält, welche teilweise spät im Jahr terminiert sind.
Dann läge der Fehler aber beim Verband, man kann keine Leistungen zusichern, die nicht genehmigt sind. Und wenn die Gelder genehmigt sind, aber nicht verfügbar, kann man dies doch nicht einfach auf die Athleten übertragen. Was wäre das denn für ein schwachsinniges System, bei dem Gespräche über die Finanzierung von Trainingslagern in der Saisonvorbereitung erst am Ende der Saison stattfinden?
Ja, das ist schwachsinnig. Ich weiß auch nicht, ob das in diesem Fall eine Rolle spielt. Glaubt man der Aussage Dreißigacker`s, wohl eher nicht. Es gibt diese Fälle aber definitiv. Das staatlich finanzierte Haushalte erst einmal nur teilweise genehmigt werden und ab Überschreiten der genehmigten Summe Haushaltssperren in Kraft treten ist gängige Praxis. Habe ich selbst als Arbeitnehmer erleben dürfen. Sinnhaftigkeit hin, Sinnhaftigkeit her...