18.07.2016, 15:33
(18.07.2016, 15:11)said88 schrieb: aber so wie es für mich aussieht ist es vor allem eines: beschämend für die Klägerin. Jeder der sich auf dieses Spielchen einlässt weiss ganz genau, dass (maximal) drei Athleten pro Disziplin nominiert werden. Sie war halt die Vierte.
Nun ja, wenn das "Spielchen" aber nicht eindeutig ist oder der Verband einen Fehler macht (soll ja mal vorkommen), ist es mitnichten beschämend für die Klägerin, sondern ihr gutes Recht. Es ist noch nicht so lange her, dass sich Mihambo erfolgreich eine Nominierung erklagt hat, ähnliches gilt für Friedek. Auch wenn bei ihm glaube ich die meisten der Meinung sind, dass er davon profitiert hat, dass die Richtlinien unsauber definiert waren. Der "Geist" der Regel war den meisten klar, trotzdem gewann er vor Gericht.