Vor 11 Stunden
(02.09.2026, 06:17)dominikk85 schrieb: Sollte der Kontrolleur tatsächlich in dieser weise illegal gehandelt haben würde sein Anwalt sicher argumentieren das der athlet in stark unter druck gesetzt hat und er daher unter Zeitdruck so gehandelt hat und im Nachhinein seinen fehler korrigieren wollte.
Da kommt es drauf an wie das Gericht das bewertet. Volle schuld beim Athleten? Volle Schuld beim Kontrolleur? Oder teilschuld bei beiden.
Naja, man darf nicht vergessen, wer bei dem Gesamtvorgang das Weisungsrecht hatte und wer nur der Erfüllungsgehilfe gewesen ist. Insofern wäre es eindeutig, dass die Hauptschuld beim Kontrolleur liegt. Jedes normale Gericht würde es jedenfalls so bewerten. Die einzige relevante Frage ist m.M., ob Ansah überhaupt eine Mitschuld trifft?! Ich würde sagen Ja, aber man könnte das auch anders sehen.
Auf keinen Fall würde ich aber ein Strafmaß von vier Jahren für gerechtfertigt halten. 6 bis 12 Monate wären vielleicht angemessen.

