30.08.2026, 17:52
(30.08.2026, 17:16)menarfin schrieb: Wieviele Fremde sind denn bei dir in der Wohnung üblicherweise so anwesend den lieben langen Tag? Dein Butler zählt auch nicht, der steht in einem Dienst- und damit Abhängigkeitsverhältnis zu dir. Außerdem sollte man doch berücksichtigen dass ein Aussageverweigerungsrecht nicht bedeutet dass du auch falsch aussagen darfst wenn du doch aussagst. Es bedeutet nur dass du sagen darfst "Ich sage nix". Sagst du aber was muss es richtig sein sonst drohen die gleichen Sanktionen wie bei jedem anderen auch.
Natürlich ist die Aussage wertvoll und niemand verlangt ernsthaft, dass man wildfremde als Zeugen für einen Fall wie den vorliegenden hat.
Ceterum censeo limites numeri certantium in certaminibus Germaniae esse delendos.

