18.07.2026, 08:06
(18.07.2026, 05:29)Gertrud schrieb:(17.07.2026, 20:50)dominikk85 schrieb:(17.07.2026, 17:56)CoachnEngineer schrieb:(17.07.2026, 17:55)lianau schrieb: Wäre es nicht am Einfachsten gewesen wenn die alle zusammen zum Flughafen gefahren wären und Ansah auf der Fahrt einfach eine Flasche Wasser getrunken hätte . Manchmal ist das alles so lebensfremd.
Das hat ja der Kontrolleur offenbar abgelehnt.
Wenn das nachweisbar ist, könnte es ihm ggf. auch argumentativ helfen, da er grundsätzliche Bereitschaft gezeigt hat.
Ist halt die frage ob das in die Beamtenmentalität von so nem Kontrolleur passt.
Die Regeln sollten vorab wasserdicht sein und keine Eigenmacht des Kontrolleurs beinhalten. Für Ansah wäre es sicherer gewesen, auf das Meeting zu verzichten, weil er eine solche Gelegenheit noch bekommen hätte und er schon Inhaber des Deutschen Rekordes war. Hinterher ist man allerdings immer schlauer. In der Hektik trifft man auch Fehlentscheidungen.
Wie verhält man sich bei Verletzungen im Trainingslager, wenn man unmittelbar zu seinem Favoritenarzt nach Deutschland zur Behandlung fliegen will und der Kontrolleur bereits auf dem Weg zum Athleten ist. Wie sieht da überhaupt das Zeitfenster für Änderungen des Zeitplans aus?
Gertrud
Ich bin ein absoluter Verfechter von ambitionierten Anti-Doping-Massnahmen, weil mich jeglicher Betrug im Sport sehr verletzt. Sobald z.B. verdächtige Indizien vorliegen bin ich da auch eher auf der Linie "Null-Toleranz".
Aber die momentane Handhabung hinsichtlich Testpflicht außerhalb des definierten Zeitfensters, so wie ich sie jetzt verstanden habe, hilft mE überhaupt nicht, Doping-Betrug einzugrenzen, führt aber vielmehr unverdächtige/unschuldige SuS in Bedrängnis unter bestimmten Situationen formale Fehler mit fatalen Folgen zu machen. Wer betrügen will, tut alles dafür in der Zeit außerhalb des Zeitfensters nicht auffindbar zu sein, wer aber wo auch immer außerhalb des Testfensters angetroffen wird, kann selbst in zeitlich schwierigen Situationen die Probenabgabe praktisch nicht verweigern. Wo ist da die Grenze? Nich wenige Sportler im Testpool sind noch Berufstätig. Man stelle sich vor, ein Arzt muss eine Notfall-OP verschieben, weil er im KH angetroffen wurde und erst noch die Probe abgegen muss
Man kann zwar offenbar in ADAMS diese Zeiten der Berufstätigkeit auch angeben. Danach richten MUSS sich der Kontrolleur aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht. Und da liegt eben die Eigenmacht der Kontrolleure. Theoretisch können sie (aus welcher Motivation auch immer) Situationen provozieren, die Sportler in die Enge treiben.
Früher war, wenn ich mich recht erinnere, das Zeitfenster größer, dafür war die übrige Zeit mehr geschützt. Da die Sportler doch in der Regel 3-6h proTag an bekannten, in ADAMS hinterlegten Trainingsorten antreffbar sind, wären das doch sicher die Zeitfenster, die am praktikabelsten zur verpflichtenden Erreichbarkeit umsetzbar sind. Wenn man das konsequent macht, wäre doch auch mE genug Abschreckung realisiert. So wie es jetzt gehandhabt wird, finde ich es auf jeden Fall nicht gut. Ansah kann jetzt vermutlich nur ein auf diesem Gebiet versierter Anwalt helfen, aber ich befürchte Schlimmes.


