(07.02.2026, 17:35)ingo schrieb: Thorwirth ist doch garkein Bundeskader mehr oder? Ich dachte ein Sonderstartrecht gilt nur für Bundeskader
Wenn die KI nicht lügt, ist es primär eine Entscheidung des zuständigen Bundestrainers. Praktisch für Thorwirth, dass seine Trainerin auch gleichzeitig Bundestrainerin ist.
Microsoft Copilot schrieb:Was laut DLV gilt
- Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften kann eine Sonderstartgenehmigung beantragt werden.
- Der Antrag muss mit dem offiziellen DLV‑Formular gestellt werden.
- Die Einreichung hat spätestens 7 Tage vor Meldeschluss zu erfolgen.
- Der zuständige Bundestrainer / Disziplintrainer gibt eine schriftliche Stellungnahme (Befürwortung oder Ablehnung) ab.
- Die reguläre Meldung über den Landesverband bleibt verpflichtend; ohne Meldung ist das Sonderstartrecht wirkungslos.
- Eine Beschränkung auf Kaderathleten besteht formal nicht.

