06.02.2015, 20:29
(06.02.2015, 09:58)dominikk85 schrieb: ................
Ist die einsicht denn wichtig für die strafe? ist doch klar, dass man sich vor gericht verteidigt, für mich ist es unerheblich ob man die schuld einsieht oder nicht, die Fahrlässigkeit oder nicht war ja trotzdem da.
Die Straftat liegt hier in einem Unterlassen. Wenn man für eine Aufgabe zuständig ist und dieser in einer Art und Weise nicht nachkommt das ein Dritter zu Schaden kommt, dann ist es für das Strafmaß nicht ganz unerheblich, ob die Beschuldigte das Unterlassen einräumt und Reue zeigt. Die Strafe soll hier vor allem erzieherisch wirken, um künftige Wiederholungen zu vermeiden. Man kann sich bei der Verteidigung darauf berufen, überfordert gewesen zu sein, z.B. wenn bei der Veranstaltung alle Aufgaben auf einer Person lasten, kann diese die Augen nicht überall haben. Zeigt sich der Delinquent aber uneinsichtig, indem eine Schuld dem Grunde nach bestritten wird, dann muss mit dem Strafmaß zur Erhellung seiner Erkenntnis beigetragen werden. Ich würde mich hier der Meinung von osuse anschließen, wenngleich die Informationen aus den wenigen Presseveröffentlichungen eher spärlich sind. Da die anderen Mitschuldigen die Geldstrafe angenommen haben, können sie natürlich nicht weiter belangt werden. Wer den größten Anteil der Verantwortung an dem Unfall hatte, bleibt wohl offen.
Die Vereinsvorstände wären gut beraten, regelmäßige Belehrungen der Verantwortlichen zu organisieren. Beraten tut hier auf jeden Fall die Unfallkasse. Nur zu empfehlen, das in Anspruch zu nehmen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
@ Rolli
Ich verstehe Deine Aufregung gegen das Urteil nicht. Vielleicht kannst Du mir helfen, Deine Argumente zu verstehen.
beste Grüße
Christian
"Mit der Zeit vollbringen unsere Vorfahren immer ruhmreichere Taten."
(Wieslaw Brudzinski)