10.11.2023, 10:05
(09.11.2023, 20:28)Frizze schrieb:Ein objektiver Ansatz, der überzeugt und Einzelpersonen nicht die Möglichkeit der interessengeleiteten Intervention gestattet. Die Trials in den USA lassen bei Nominierungen (sofern die Norm vorliegt) auch keine Diskussionen zu.(09.11.2023, 09:49)krebsan schrieb: In der Schweiz wächst das Kader noch einmal geringfügig. Bleibt die Frage, welchen Nutzen die Athlet/innen aus dem Kaderstatus haben. Und: der Wurfbereich ist nicht vertreten. https://swiss-athletics.ch/de/blog/2023/...ison-2024/Swiss athletics hat glasklare Kriterien und Limiten für eine Kaderzugehörigkeit definiert, die auch entsprechend konsequent umgesetzt werden. Dadurch entstehen erst gar keine Diskussionen.
Die Kaderzugehörigkeit ist jeweils auf zwei Jahre ausgerichtet. Das heisst, dass AuA nach, verletzungsbedingt oder leistungsbedingt, ungenügenden Saisonresultaten nicht gleich aus dem Kader fliegen.
So ist zum Beispiel Delia Sclabas, ohne Resultate im letzten Jahr, nach wie vor Swiss Starter.
Die Limiten werden jährlich angepasst.
https://swiss-athletics.ch/wp-content/up...imiten.pdf
Ich wäre sehr dafür, anspruchsvolle, aber gleichwohl realitische Normen für die Zugehörigkeit zum Bundeskader zu definieren. Meinetwegen orientiert man sich an einem Leistungsniveau im Bereich TOP 20 in Europa. Das sollte m.E. hinreichend sein; TOP 8 in der Welt erscheint in vielen Fällen wenig realistisch.
Man könnte den AuA auch einen "Voucher mit Geldwert " zur Vergütung des von den AuA selbst ausgewählten Trainer zukommen lassen. Durch den Voucher werden die Trainer bezahlt, die aus Sicht des Athleten am besten geeignet sind.
Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft und dürfte erfolgreicher sein als das aktuelle Modell.