03.11.2014, 18:34
Zitat:http://www.leichtathletik.de/news/news/d...ung-titel/So, jetzt haben wir den.........beinahe hätte ich gesagt "Salat".
Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen.
Zitat:„Nach Prüfung aller vorliegenden Unterlagen und einigen ausführlichen Expertengesprächen deutet vieles darauf hin, dass die von Ihnen ausgeführten Sprünge nicht vergleichbar sind mit dem Weitsprung anderer Spitzenathleten. In diesem Zusammenhang ist zu verdeutlichen, dass die Internationalen Wettkampfregeln der Leichtathletik auch nicht darauf abzielen, ob ein wie auch immer geartetes Hilfsmittel zunächst einmal einen eventuellen Nachteil eines Athleten ausgleicht,*Es ist also unzulässig, wenn es an an irgendeiner Stelle einen Vorteil bietet....
*sondern dass es schon dann unzulässig ist, wenn es an irgendeiner Stelle einen Vorteil bietet, den ein Athlet ohne dieses Hilfsmittel nicht hat.
**Die in Ulm durchgeführten Messungen indizieren stark, dass ein solcher Vorteil gegeben ist. Allerdings lässt dieser sich nicht mit absoluter Sicherheit aus den bisherigen Ergebnissen ableiten, und insofern ist in der Frage zu Ihren Gunsten zu entscheiden.
**Die Messungen indizieren stark (zeigen stark an), dass ein solcher Vorteil gegeben ist......
Ob nun eine Messung einen Vorteil oder auch Nachteil anzeigt, ist doch völlig egal. Der Athlet hat ein 'wie auch immer geartetes Hilfsmittel' benutzt, das einem anderen Athleten nicht zur Verfügung steht. Das ist aber nach den Wettkampfregeln in der LA der Sinn eines Wettkampfes zwischen den Teilnehmern.
Steht solch ein Hilfsmittel einem anderen Teilnehmer (kann auch eine andere 'Marke' sein) mit entsprechender genehmigter Spezifikation (wie bei anderen LA-Geräten) nicht zur Verfügung, dann ist ein Wettkampf nach dem FAIR PLAY nicht vergleichbar. Bei dem Athleten M. Rehm handelte es sich auch noch um ein selbstgebasteltes Hilfsmittel, was ja nach der IWR völlig abzulehnen ist.
Heinz Engels, Mainz