18.05.2022, 06:43
Sehe ich komplett anders: Wenn in den Nominierungsrichtlinien 3.5.22 steht, dann kann man den nicht einfach verlängern und schon gar nicht unter so fadenscheinigen Begründungen.
Ich durfte auch mal den Führerschein abgeben, weil ich 2 x innerhalb von 12 Monaten 26 Km/h zu schnell gefahren bin. Die 12 Monate zählten aber nicht ab dem ersten Vergehen, sondern ab dem Eingang des ersten Bescheids. Und es zählte auch nicht der Eingang des zweiten Bescheids, sondern das Datum des zweiten Vergehens. Zwischen beiden Vergehen lagen 12 Monaten und 27 Tage. War trotzdem nix zu machen.
Ich durfte auch mal den Führerschein abgeben, weil ich 2 x innerhalb von 12 Monaten 26 Km/h zu schnell gefahren bin. Die 12 Monate zählten aber nicht ab dem ersten Vergehen, sondern ab dem Eingang des ersten Bescheids. Und es zählte auch nicht der Eingang des zweiten Bescheids, sondern das Datum des zweiten Vergehens. Zwischen beiden Vergehen lagen 12 Monaten und 27 Tage. War trotzdem nix zu machen.