22.04.2021, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2021, 17:59 von Atanvarno.)
(22.04.2021, 16:12)OldSchoolRunner schrieb: Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;“
Wenn damit (hoffentlich) nur ein Schnelltest gemeint ist, sehe ich das nicht so problematisch, die sind ja kostenlos und schnell durchgeführt. Die Einschränkung auf 5er-Gruppe macht viel mehr Probleme (s. oben)
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)