26.06.2020, 22:06
(26.06.2020, 21:20)aj_runner schrieb: Wenn ich mir die neue Landesverordnung von BW durchleseLustig finde ich ja den Passus "Ab dem 1. August können insgesamt maximal 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer an Sportwettkämpfen bzw. Sportwettbewerben teilnehmen bzw. diese verfolgen. Dabei ist die zahlenmäßige Aufteilung zwischen Sportlerinnen und Sportlern und Zuschauerinnen und Zuschauern dem Veranstalter freigestellt"
Also ein Boxkampf mit 498 Zuschauern ist genauso möglich, wie eine Veranstaltung mit 500 Sportlern und Null Zuschauern. Der Kreativität der Verordnungsschreiber sind scheint's kaum noch Grenzen gesetzt.