29.11.2014, 14:58
Hi Community,
ich habe mal eine Frage zum Startrecht.
Ich wurde gefragt ob man bei Verein x sein kann und auch bei Verein Y, beide für Abt. Leichtathletik. Für Verein X will er Landesmeisterschaften machen und für Verein Y "normale" Sportfeste.
Soweit ich mich erinnern kann von "damals", dass man nur bei einem Verein starten darf und die Wechselzeit nur om November/Dezember möglich ist. Ich habe in der IWR nicht wirklich darüber was gelesen, nur wer an den Deutschen teilnehmen darf.
Wie ist es nun geregelt?
ich habe mal eine Frage zum Startrecht.
Ich wurde gefragt ob man bei Verein x sein kann und auch bei Verein Y, beide für Abt. Leichtathletik. Für Verein X will er Landesmeisterschaften machen und für Verein Y "normale" Sportfeste.
Soweit ich mich erinnern kann von "damals", dass man nur bei einem Verein starten darf und die Wechselzeit nur om November/Dezember möglich ist. Ich habe in der IWR nicht wirklich darüber was gelesen, nur wer an den Deutschen teilnehmen darf.
Wie ist es nun geregelt?
Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
www.lfv-oberholz.de | www.kfv-leichtathletik-ll.de