Startrecht? - Druckversion +- Leichtathletikforum.com (https://leichtathletikforum.com) +-- Forum: Spezial (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Kampfrichterwesen/Wettkampfregeln (https://leichtathletikforum.com/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Startrecht? (/showthread.php?tid=692) Seiten:
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Startrecht? - Mockauer - 29.11.2014 Hi Community, ich habe mal eine Frage zum Startrecht. Ich wurde gefragt ob man bei Verein x sein kann und auch bei Verein Y, beide für Abt. Leichtathletik. Für Verein X will er Landesmeisterschaften machen und für Verein Y "normale" Sportfeste. Soweit ich mich erinnern kann von "damals", dass man nur bei einem Verein starten darf und die Wechselzeit nur om November/Dezember möglich ist. Ich habe in der IWR nicht wirklich darüber was gelesen, nur wer an den Deutschen teilnehmen darf. Wie ist es nun geregelt? RE: Startrecht? - diwa - 29.11.2014 Mitglied kannst Du in so vielen Vereinen sein, wie Du bezahlen kannst. Eine Lizenz darfst Du immer nur für einen Verein gleichzeitig haben... Die Wechselfrist für Wechsel zum 1.1. ist zwischen den 1.10. und dem 30.11. Wenn Du 9 Monate nicht für Deinen alten Verein gestartet bist, darfst Du auch zu einem anderen Zeitpunkt wechseln. Ciao dirk RE: Startrecht? - Mockauer - 29.11.2014 Sprich kann er bei beiden Trainieren, aber vorher halt für sich festlegen er startet für Verein X oder Y. RE: Startrecht? - Drizzt - 29.11.2014 Wenn die Vereine das mitmachen. Wenn er noch keinen Startpass besitzt,muss er sich für einen der Vereine entscheiden,für den er dann mindestens ein Jahr startberechtigt ist. In dieser Zeit darf er dann nicht für nen anderen Leichtathletik-Verein an den Start gehn. Sollte er einen Startpass besitzen,und für einen anderen Verein starten wollen, so hat er in der angesprochenen Zeit vom 1.10.-30.11. Gelegenheit,den Verein zu wechseln. In einer Saison für zwei Vereine zu starten ist nur möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland. RE: Startrecht? - Hellmuth K l i m m e r - 29.11.2014 (29.11.2014, 15:59)Drizzt schrieb: Wenn die Vereine das mitmachen.Und wie ist das bei der Bildung sog. "Startgemeinschaften"? Muss diese nicht auch bereits im alten Jahr gebildet werden? H. Klimmer / sen. RE: Startrecht? - Drizzt - 30.11.2014 Ja,bis 31.12.. RE: Startrecht? - Mockauer - 01.12.2014 Okay danke für den Input. RE: Startrecht? - t.win.ning snail - 02.12.2014 @Mockauer und @Drizzt, alles zum Startrecht und zu Wechseln steht in der DLO. Hier folgen noch ein paar Korrekturen und Verfeinerungen: 1. Eine neue Startgemeinschaft oder eine Veränderung in dieser müssen auch bis zum 30.11. beantragt werden (nicht: 31.12.) - siehe DLO § 2. 2. Der Wechsel des Startrechts kann wegen DLO § 4.4 'Sonderregelungen' auch nach drei Monaten erfolgen. Der Grund ist dabei meist ein weiterer Umzug, aber im gegenseitigen Einvernehmen kann das auch in einer Stadt klappen (schon erlebt). RE: Startrecht? - Mockauer - 03.12.2014 Okay danke, aber es ist ja eher unüblich mitten in der Saison zu wechseln. RE: Startrecht? - Drizzt - 03.12.2014 Ah,okay,das war mir neu. Das mit der SG gibts aber noch nicht so lange,oder? Ich war mir sicher,gerade das mit dem 31.12. erst letzten Winter nachgelesen zu haben. |