25.08.2025, 06:21
Hallo an das Forum
Ich habe eine kurze Frage an die regeltechnisch versierten Forumsteilnehmer.
Folgender Fall:
Hochsprung Wettbewerb im Schüler-Bereich (U14). Keine Veranstaltung mit einem Meisterschaftscharakter bei der es um "irgend etwas" geht....
Ein Junge hat einen (sicherlich verbesserungswürdigen) Hochsprungstil. Dabei läuft er sehr nah zur Latte an und berührt nach dem Absprung, in seiner Aufwärtsbewegung (mit dem "mattennahen" Fuß) die Vorderseite der Hochsprungmatte.
Er hat dadurch keinen Vorteil (sich abdrücken etc.), eher im Gegenteil, er nimmt sich dadurch selbst einen Teil seines Aufschwunges.....
Er schafft die Höhe und überquert die Latte trotzdem.
Das Kampfgericht (2 ältere, sicherlich sehr erfahrene Personen) gibt den Versuch gültig, nimmt den Jungen aber zur Seite und erklärt ihm seinen "Fehler". Soweit alles gut. Tolles Verhalten der KaRis !
Einem, mattennah, im Innenraum sitzenden (eigentlich gar nicht an diesem Wettkampf) beteiligtem Zuschauer (wohl der Trainer einer älteren Athletin- welche später auf der gleichen Anlage in den Wettkampf einsteigt) missfällt sowohl der Sprungstil des Athleten als auch die Entscheidung des Kampfgerichtes.
Lautstark macht er dies nach dem Sprung und bei jedem weiteren Versuch des Jungen kund und löst damit auch eine grundsätzliche Diskussion im Bereich der Anlage aus.
Dadurch zuerst " irritiert" und abgelenkt" lässt sich der Junge im Verlauf des Wettkampf so verwirren, dass er etliche Sprünge später eingeschüchtert in Tränen ausbricht und sich durch Abmeldung beim Kampfgericht aus dem Wettkampf abmeldet.
Mit meiner Frage möchte ich hier nicht das (m.E. "deplatzierte") Verhalten des Zuschauers (fall er hier mitliest: So gewinnt man sicherlich keinen Nachwuchs für die Sportart) beurteilt haben, sondern die Frage ob ein Hochsprung, wie oben beschrieben, zwingend "ungültig" ist?
Oder hat sich das Kampfgericht mit seiner Entscheidung im Rahmen des Regelwerk bewegt.
Wie ist eure Meinung?
Danke
Ich habe eine kurze Frage an die regeltechnisch versierten Forumsteilnehmer.
Folgender Fall:
Hochsprung Wettbewerb im Schüler-Bereich (U14). Keine Veranstaltung mit einem Meisterschaftscharakter bei der es um "irgend etwas" geht....
Ein Junge hat einen (sicherlich verbesserungswürdigen) Hochsprungstil. Dabei läuft er sehr nah zur Latte an und berührt nach dem Absprung, in seiner Aufwärtsbewegung (mit dem "mattennahen" Fuß) die Vorderseite der Hochsprungmatte.
Er hat dadurch keinen Vorteil (sich abdrücken etc.), eher im Gegenteil, er nimmt sich dadurch selbst einen Teil seines Aufschwunges.....
Er schafft die Höhe und überquert die Latte trotzdem.
Das Kampfgericht (2 ältere, sicherlich sehr erfahrene Personen) gibt den Versuch gültig, nimmt den Jungen aber zur Seite und erklärt ihm seinen "Fehler". Soweit alles gut. Tolles Verhalten der KaRis !
Einem, mattennah, im Innenraum sitzenden (eigentlich gar nicht an diesem Wettkampf) beteiligtem Zuschauer (wohl der Trainer einer älteren Athletin- welche später auf der gleichen Anlage in den Wettkampf einsteigt) missfällt sowohl der Sprungstil des Athleten als auch die Entscheidung des Kampfgerichtes.
Lautstark macht er dies nach dem Sprung und bei jedem weiteren Versuch des Jungen kund und löst damit auch eine grundsätzliche Diskussion im Bereich der Anlage aus.
Dadurch zuerst " irritiert" und abgelenkt" lässt sich der Junge im Verlauf des Wettkampf so verwirren, dass er etliche Sprünge später eingeschüchtert in Tränen ausbricht und sich durch Abmeldung beim Kampfgericht aus dem Wettkampf abmeldet.
Mit meiner Frage möchte ich hier nicht das (m.E. "deplatzierte") Verhalten des Zuschauers (fall er hier mitliest: So gewinnt man sicherlich keinen Nachwuchs für die Sportart) beurteilt haben, sondern die Frage ob ein Hochsprung, wie oben beschrieben, zwingend "ungültig" ist?
Oder hat sich das Kampfgericht mit seiner Entscheidung im Rahmen des Regelwerk bewegt.
Wie ist eure Meinung?
Danke