Bisher dachte ich es gebe seit einigen Jahren ein Recht auf Teilzeit.
Wieso ist das bei einer Grundschullehrein in Bayern nicht möglich?
Bayrisches Beamtengesetz Art 88 sieht das eigentlich auch ausdrücklich vor......
ist mir unverständlich
Wieso ist das bei einer Grundschullehrein in Bayern nicht möglich?
Bayrisches Beamtengesetz Art 88 sieht das eigentlich auch ausdrücklich vor......
ist mir unverständlich