15.08.2014, 08:03
(15.08.2014, 07:43)Astra schrieb:diese beiden Regeln kamen wohl zur Anwendung als DQ-Gründe - http://www.european-athletics.org/compet...ml#or-athd :(15.08.2014, 07:34)smiling_star schrieb: Gibt es in der Leichtathletik keine genaueren Bekleidungsvorschriften?Nach R 143 geht es auch noch ohne Schuhe.
143.1. Die Wettkämpfer müssen bei allen Wettkämpfen saubere Kleidung tragen, die im Schnitt und in der Art, in der sie getragen wird, nicht anstößig ist. Sie muss aus einem Material gefertigt sein, das auch in nassem Zustand nicht durchsichtig ist. Ein Wettkämpfer darf keine Kleidung tragen, die die Sicht der Kampfrichter erschweren würde. Trikots der Wettkämpfer sollen auf der Vorder- und der Rückseite die gleiche Farbe haben.
143.7. Jeder Wettkämpfer ist mit zwei Startnummern auszustatten, die während des Wettkampfs gut sichtbar auf der Brust und dem Rücken zu tragen sind, ausgenommen beim Hoch- und Stabhochsprung, wo auch nur eine Startnummer entweder auf der Brust oder auf dem Rücken getragen werden kann. Die Angaben auf der Startnummer zeigen normalerweise die Nummer, die dem Wettkämpfer in der Startliste oder im Programm zugewiesenen wurde. Wird während des Wettkampfs ein Trainingsanzug getragen, sind darauf die Startnummern in gleicher Weise anzubringen. Es ist erlaubt, auf einzelnen oder allen Startnummern an Stelle der Nummer den Athletennamen oder andere geeignete Kennzeichnungen anzubringen.