06.08.2020, 20:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.08.2020, 08:17 von Atanvarno.
Bearbeitungsgrund: Link entfernt
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(06.08.2020, 19:02)alex72 schrieb: Der Arbeitsrechtler hat aber auch gesagt dass eine Abmahnung angemessen gewesen wäre. Ein Kündigungrund wären Verstösse gegen die Regeon sehr wohl
Wo? Im von mir verlinkten Artikel steht da nichts von
Zitat:Allerdings kann man auch sagen dass die Gefahr eund der Schaden etwa einer Sperre für das Team so gross gewesen wäre dass der begründete Verdacht allein.zur Kündugung reicht. Das gilt etwa beim verdacht von straftaten im Beruf.
Saibou hat durch Nichttragen der Maske allenfalls eine Ordnungswidrigkeit begangen, keine Straftat. Außerdem darf man auch mal zur Kenntnis nehmen, dass die Telekom Baskets zur Zeit noch nicht im Mannschaftstraining sind und die akute Gefährdung sehr konstruiert wirkt.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)