05.08.2020, 12:03
(05.08.2020, 10:40)lor-olli schrieb: Bezüglich arbeitsrechtlicher Abmahnungen gibt es in JEDEM Arbeitsvertrag die Klausel, dass eine Kündigung erfolgen kann wenn der Arbeitnehmer Aussagen öffentlich tätigt, die dem Ansehen des Arbeitgebers / der Firma schaden - insbesondere, wenn dies wiederholt geschieht.
Sein Arbeitgeber begründet die Kündigung aber nicht mit seinen spinnerten Äußerungen, sondern mit einem durch Verstoß gegen die Hygienregeln bestehenden Gesundheitsisiko für seine Kollegen.
Diese Klauseln bezüglich unternehmensschädigender Aussagen beinhalten auch immer einen Passus, dass solche Äußerungen nicht den Eindruck erwecken dürfen, im Namen oder mit Billigung des Arbeitgebers zu erfolgen. In die privaten Meinungsäußerungen seines Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber natürlich nicht eingreifen!
D.h. wenn Saibou in seinem offiziellen Mannschaftstrikot eine Instastory macht, in der er seine Verschwörungsmythen ausbreitet, wäre die Sache eindeutig. Da er sich aber als Privatperson auf einem privaten Account äußert, gibt es da keine Handhaben, weswegen man sich wohl auch auf das Gesundheitsrisiko fokussiert hat.
Inwieweit das wirklich haltbar ist, wird eventuell ein Arbeitsgericht klären müssen.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)