18.06.2019, 08:19
(17.06.2019, 16:08)Astra schrieb: ich sehe das etwas anders. MMn legen es sowohl die Diskuswerfer als auch die Kugelstoßer darauf an, dass der Wurf/Stoß im Zweifelsfalle doch gültig gegeben wird - und wenn nicht dann protestiert man mal. Der Kampfrichter wird schon nachgeben.
Wenn man nämlich genau hinsieht, müssten viel mehr Versuche ungültig gegeben werden.
Ähnliches gilt natürlich auf fürs Hammerwerfen....
Klares Nein. Natürlich wird versucht, den Ring bestmöglich auszunutzen und die Gefahr eines ungültigen Versuchs situations- und athletenabhängig mehr oder weniger in Kauf genommen. Es ist das Recht eines jeden, einen Einspruch einzulegen, wenn man sich benachteiligt fühlt und das geht nicht gegen das Kampfgericht.
Wenn ich von vornherein jedem unterstelle, unter Dehnung der Regeln alles erreichen zu wollen, werde ich den allermeisten Athleten nicht gerecht. Die wissen ganz genau, wann ein anderer besser war.
Dass von Seiten der Kampfgerichte doch oft nachgegeben wird, ist eine andere Sache. Zumindest in den technischen Disziplinen bei Deutschen Meisterschaften aber meist gut begründet.