Seit einigen Jahren springen Leichtathleten der Ak U14 nicht mehr aus der Zone, sondern vom Balken. Damals (2012 ?) wurde das in Verbandsmitteilungen (die ich nicht mehr finde) mitgeteilt. Seitdem finden Leistungen - aus der Zone erreicht - keine Beachtung mehr für Bestenlisten, Mehrkämpfe eingeschlossen.
In den IWR, Regel 185, Ausführung Nationale Bestimmungen, heißt es, dass für die AK U14 Sprünge aus der Zone zulässig sind. Einigen geht es offensichtlich nicht in den Kopf, dass das Ausnahmen von der Regel sind, und in solchen Fällen die Ergebnisse für die Tonne sind, beharren zum Teil sogar auf ihrer Meinung, dass vom Balken nur im Ausnahmefall gesprungen werden darf. So müsse z.B., wenn vom Balken gesprungen werden soll, das ausdrücklich in der Ausschreibung erwähnt werden.
Oh man
Aber wo finde ich die konkrete Vorschrift, dass U14 vom Balken springt? Kann sie nicht finden. Versierte Kampfrichter wissen das sicher
Bei den Hallen-Kreismeisterschaften in Kassel, die kürzlich stattfanden, sprang man aus der Zone. Ist ja an und für sich kein Problem. Aber die Begründung, dass man aus der Zone springen musste, weil in der Ausschriebung nicht auf Sprünge vom Balken hingewiesen wurde, ist nicht machvollziehbar.
In den IWR, Regel 185, Ausführung Nationale Bestimmungen, heißt es, dass für die AK U14 Sprünge aus der Zone zulässig sind. Einigen geht es offensichtlich nicht in den Kopf, dass das Ausnahmen von der Regel sind, und in solchen Fällen die Ergebnisse für die Tonne sind, beharren zum Teil sogar auf ihrer Meinung, dass vom Balken nur im Ausnahmefall gesprungen werden darf. So müsse z.B., wenn vom Balken gesprungen werden soll, das ausdrücklich in der Ausschreibung erwähnt werden.
Oh man
Aber wo finde ich die konkrete Vorschrift, dass U14 vom Balken springt? Kann sie nicht finden. Versierte Kampfrichter wissen das sicher
Bei den Hallen-Kreismeisterschaften in Kassel, die kürzlich stattfanden, sprang man aus der Zone. Ist ja an und für sich kein Problem. Aber die Begründung, dass man aus der Zone springen musste, weil in der Ausschriebung nicht auf Sprünge vom Balken hingewiesen wurde, ist nicht machvollziehbar.