20.08.2016, 19:47
(20.08.2016, 18:54)RalfM schrieb:Es geht natürlich darum, wie Grundrechte ausgelegt werden! Z. B. Art. 3 GG: ..."Niemand darf wegen seines Geschlechtes,... benachteiligt oder bevorzugt werden...". Vor 20 Jahren war es noch absolut undenkbar, dass es z.B. Homosexuellenehen geben würde - und dennoch lebten wir in einer Demokratie! Damals hatten wir auch schon genau dasselbe Grundrecht (im Wortlaut), das inzwischen nur in Bezug auf die Gleichstellung der Frau konkretisiert und in Bezug auf Behinderungen ergänzt wurde. Es kommt also auf den Zeitgeist an, wie (weit) einzelne Grundrechte ausgelegt werden. Ich formuliere es einmal provokant/krass: Warum dürfen Geschwister eigentlich nicht heiraten, warum dürfen Sodomisten eigentlich ihren Hund nicht ehelichen oder Pädophile einvernehmlich mit 14jährigen verkehren - sind das nicht auch Verletzungen des Grundrechts auf sexuelle Gleichberechtigung?(20.08.2016, 18:44)Adonis1 schrieb:Zitat:...grundrechtedogmatischen...
Sollte man in westlichen Demokratien die Grundrechte nicht dogmatisch verteidigen?
Wo verlaufen also die Grenzen in der Auslegung der Grundrechte?