03.06.2019, 19:34
(03.06.2019, 17:31)Robb schrieb: CAS sitzt in der Schweiz und unterliegt Schweizer Gesetzen. Deshalb kann man bei einem Schweizer Gericht Einspruch gegen CAS-Entscheidungen erheben, sofern es berechtigte Gründe gibt. Die Richter haben wohl zumindest Zweifel am CAS-Entscheid und verlangen deshalb eine Begründung der IAAF.Das Schweizer Bundesgericht übernimmt die Funktion der Verfassungsgerichts Prüfung. In diesem Falle will man eine detailliertere Sichtweise der IAAF/WADA sehen. Verfassungsgerichtsbarkeit beinhaltet schon eine detaillierte Prüfstufe.
Das ist ein klarer Ausnahmefall. Ueblicherwise erfolgt nur die Prüfung der rechtlichen Gerichtsspur wie die eingehalten wurde.
Wie so oft sind die WADA/IAAF Juristen wieder zu wenig präzise und akkurat vorgegangen. Das lässt sich schon mal sagen.