12.03.2019, 18:09
(11.03.2019, 22:21)longbottom schrieb: Der DLV darf immer noch z.B. im Fall von Kwayie sagen: Du hast die internationalen Qualikriterien erfüllt, aber wir nehmen dich nur mit, wenn du im Kalenderjahr 2020 eine 11,25 läufst und damit die eigene DOSB-Norm erfüllst. Nichts anderes macht der Deutsche Schwimmverband seit Ewigkeiten (oder auch der DLV mit den verschärften Normen oder dem verkürzten Qualizeitraum).Beim Schwimmen gibts aber keine zwei Quali-Möglichkeiten, das macht es ja so kompliziert. Kwayie läuft 2019 11.15, außerhalb des Qualizeitraums A des DLV. Die Bestätigungsnorm 11.25 schafft sie 2020 nicht, sie läuft aber gut genug, um sich mit den fünf besten Zeiten im Qualizeitraum B zu qualifizieren. Wie gehts dann weiter? Der DLV nominiert sie mit den 11.15, die er nicht anerkennt? Wenn er sie aber über die 11.15 nicht nominiert, bekommt sie von der IAAF keine Einladung über die fünf besten Zeiten, weil der Startplatz ja schon abgelehnt wurde. Direkt nominieren kann der DLV sie ja nur über die 11.15, über die fünf besten Zeiten muß er auf eine Einladung der IAAF warten, die aber nicht kommen wird, weil er sie eben über die 11.15 nicht nominiert hat.
Valar aus is.