Dir ist schon klar, dass das nicht-abgeben oder verweigern einer Probe mit einem positiven Test gleichgesetzt werden MUSS. Und vorher nie auffällig spielt sehr wohl eine Rolle: Du wirst nur 4 Jahre gesperrt statt 8 oder lebenslang.
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Verweigerte Dopingprobe von Owen Ansah
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Gestern, 13:50
Und dadurch, dass die Probe nicht abgegeben wurde, nimmt sich der Athlet auch die Möglichkeit, die mildernden Umstände geltend zu machen, die im Falle Sinners zur Reduktion des Strafmaßes geführt haben.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
Gestern, 13:54
Zur Ergänzung, hier noch ein guter Artikel zum Fall Sinner der Legal Tribune Online.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/t...ner-sperre
Gestern, 13:58
(Gestern, 13:47)muffman schrieb: Dir ist schon klar, dass das nicht-abgeben oder verweigern einer Probe mit einem positiven Test gleichgesetzt werden MUSS. Und vorher nie auffällig spielt sehr wohl eine Rolle: Du wirst nur 4 Jahre gesperrt statt 8 oder lebenslang. Wir drehen uns im Kreis. Gerade der Umstand, ob Ansah die Dopingprobe tatsächlich verweigert hat, ist ja u.a. Gegenstand der Prüfung.
Gestern, 14:02
(Gestern, 13:50)Atanvarno schrieb: Und dadurch, dass die Probe nicht abgegeben wurde, nimmt sich der Athlet auch die Möglichkeit, die mildernden Umstände geltend zu machen, die im Falle Sinners zur Reduktion des Strafmaßes geführt haben. Also das ist vielleicht deine Interpretation. Der Umstand, ob man mildernde Umstände gelten machen kann oder nicht, bezieht sich immer auf die Gesamtsituation. Und nicht nur auf Ausschnitte daraus.
Gestern, 14:11
Deswegen schrieb ich "die mildernden Umstände", konkret bezogen auf Sinners Strafreduktion und nicht allgemein "mildernde Umstände"
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)
Gestern, 14:17
(Gestern, 14:11)Atanvarno schrieb: Deswegen schrieb ich "die mildernden Umstände", konkret bezogen auf Sinners Strafreduktion und nicht allgemein "mildernde Umstände" Ja, aber allein die Tatsache, dass keine Probe abgegeben wurde, sagt nichts darüber aus, ob nicht doch mildernde Umstände geltend gemacht werden können.
Gestern, 14:22
(Gestern, 12:07)kanusommer schrieb: Unter anderem steht, dass wohl an einem Tag mit Bundesligaspiel nicht privat (also im privaten Umfeld) getestet werden darf. Haben die Fußballer da wieder Sonderregeln? So eine Regelung für Leichtathleten und Ansah wäre aus dem Schneider...Es steht extra "eine mögliche Regelauslegung". Für den Profifußball, -eishockey, -basketball und -volleyball gibt es zusätzlich zum privaten Testpool noch einen Teamtestpool. Im Teamtestpool meldet der Verein die Angaben zum Training, Spielen usw., ersetzt aber nicht die eigene Meldepflicht. Im Teamtestpool werden die Spieler nach dem Spiel ausgelost, die getestet werden. Scheinbar, deshalb "mögliche Regelauslegung", will man hier argumentieren, dass eine Spielerin nicht gleichzeitig im eigenen Testpool und im TTP getestet werden darf.
Gestern, 14:56
(Gestern, 13:58)Barnie schrieb:(Gestern, 13:47)muffman schrieb: Dir ist schon klar, dass das nicht-abgeben oder verweigern einer Probe mit einem positiven Test gleichgesetzt werden MUSS. Und vorher nie auffällig spielt sehr wohl eine Rolle: Du wirst nur 4 Jahre gesperrt statt 8 oder lebenslang. Also du denkst, der Kontrolleur hat sich geweigert, eine Probe von Ansah zu nehmen? Es spielt eigentlich überhaupt keine Rolle. Wenn es möglich ist, sich einer Probenangabe ohne schwerwiegende Konsequenzen zu entziehen, können wir das mit dem Testen gleich komplett lassen.
Gestern, 15:12
Ansahs einzige Chance ist doch, dem Kontrolleur einen Formfehler nachzuweisen. Kann irgendjemand von uns aber wirklich wissen, ob es einen solchen Formfehler gab und wie groß er ggf. war (was dann maßgeblich für eine Strafreduzierung, eventuell bis zum Strafverzicht wäre)? Ich denke nicht.
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